Referent »Herr Philipp Stark«

Herr Philipp Stark Richter Vizepräsident des Landessozialgerichts Baden-Württemberg

Seit 2013 ist Philipp Stark Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe, wobei zu seinen aktuellen richterlichen Tätigkeitsschwerpunkten das SGB II, das SGB V, das SGB VII sowie das Kassenarztrecht gehören. Zum SGB II, SGB III und SGB VII hat Philipp Stark Kommentarbeiträge verfasst (Estelmann, Kommentar zum SGB II; Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, Großkommentar zum SGB III; Jahn, Kommentar zum SGB VII). Außerdem ist er Mitautor des Mitarbeiterkommentars zum BVerfGG und Mitverfasser des Werks Mutschler, Kostenrecht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Er ist zudem seit vielen Jahren alsPrüfer und Korrektor in der ersten und zweiten Juristischen Staatsprüfung im Bereich des Öffentlichen Rechts sowie im Schwerpunktbereich Sozialrecht tätig.

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