Veranstaltung »Gesellschaftsrecht meets Insolvenzrecht«
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzsachbearbeiter
Beschreibung:
Gesellschaftsrecht meets Insolvenzrecht I (19.12.2022)
Insolvenzgründe - Geschäftsleiterhaftung – COVInsAG
Der wertungssichere Umgang mit den Insolvenzgründen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Realisierung der Geschäftsleiterhaftung, die seit dem 01.01.2021 in dem neuen § 15b InsO normiert ist. Völlig unklar ist, welches Haftungsregime bei bloß drohender Zahlungsunfähigkeit gelten soll. Das COVInsAG schränkt auch die Geschäftsleiterhaftung bei ausgesetzter Antragspflicht ein.
I. Insolvenzgründe
- Aktuelle Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit
- Aktuelle Rechtsprechung zur Überschuldung
- Drohende Zahlungsunfähigkeit als Schlüsselbegriff des StaRUG
II. Geschäftsleiterhaftung
- Geschäftsleiterhaftung bei drohender Zahlungsunfähigkeit – Paradigmenwechsle durch das StaRUG?
- Geschäftsleiterhaftung bei Insolvenzreife, § 15b InsO: Zahlungen, ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Umgang mit Steuern und SVT-Beiträgen, Umfang
III. COVInsAG
- Insolvenzaussetzung, § 1 COVInsAG
- Einschränkungen bei der Haftung, § 2 Abs.1 COVInsAG
Gesellschaftsrecht meets Insolvenzrecht II (20.12.2022)
Recht der Gesellschafterdarlehen – Anleger-KGs in der Insolvenz
Das Recht der Gesellschafterdarlehen hat sich längst zu einer Spezialmaterie entwickelt. Der BGH hat in letzter Zeit zu zahlreichen wesentlichen Fragen Stellung genommen. Mehrere miteinander verzahnte Sonderprobleme treten in Insolvenzverfahren über das Vermögen von sog. Anleger-KGs auf.
I. Recht der Gesellschafterdarlehen, § 135 InsO
- Aktuelle Rechtsprechung
- Gesellschafter und gleichgestellte Dritte
- Darlehen und gleichgestellte Forderungen
II. Sonderproblem: Anleger KGs in der Insolvenz
- Haftung der Gesellschafter (§§ 171, 172 HGB bzw. § 134 InsO)
- Anmeldung von Forderungen
- Sondermassenbildung
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenzrecht | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 19.12.2022 - Dienstag 20.12.2022 | ||
Zeitraum | jeweils 09:00 bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 6 | ||
Vortrags- stunden: |
6 | ||
Preis |
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