Veranstaltung »(Vorzeitige) Erteilung der Restschuldbefreiung«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Das Seminar beleuchtet umfassend die Änderungen - insbesondere für die Fachpraxis -, die durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zu erwarten sind.
"Altes Recht ist aktuell Recht": da auch die Verfahren nach "altem Recht" noch nicht abgeschlossen sind, werden ebenfalls Fragen zu den Verkürzungsoptionen gem. § 300 InsO i.d.F. bis zum 30.09.2020 beleuchtet, die auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Praxisrelevanz haben.
Themenübersicht:
- Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und die Auswirkungen auf die Praxis (Restschuldbefreiung für Verfahren mit Antragstellung ab dem 01.10.2020)
- Voraussetzungen, Folgen der frühzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung und geeignete Verfahren (Restschuldbefreiung für Verfahren mit Antragstellung bis zum 30.09.2020)
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Mittwoch 21.06.2023 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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