Veranstaltung »Problembewältigungsstrategien masseunzulängliche Verfahren«
Zielgruppe:
Insolvenzverwalter/-innen und deren Mitarbeiter/-innenInstitutionalisierte Gläubiger und LieferantenMitglieder v. GläubigerausschüssenBerater/-innen v. sanierungsnotwendigen Unternehmen
Beschreibung:
Massehaltige Unternehmensinsolvenzverfahren gehen seit Jahren zahlenmäßig zurück. Auch bei Betriebsfortführungsverfahren sind die Masseverbindlichkeiten nicht immer nach Eröffnung gedeckt und auch in vielen Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen werden sehr häufig Insolvenzverfahren "knapp an der Grenze" oberhalb einer Verfahrenskostendeckung eröffnet. Nicht weit ist dann das Thema der gesetzlichen Haftungsvermutung des § 61 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit dem "ESUG" sind aber auch neue Haftungsgefahren für den (vorläufigen) Sachwalter bei der Überwachung des Nichteintretens von "Nachteilen" für die Gläubiger und damit im Bereich "korrekter Masseverbindlichkeitsbegründung" entstanden, die über § 60 InsO haftungsrelevant werden können. Auch der Gläubigerausschuss hat die Masseunzulänglichkeit und ihre gesetzlichen Folgen zu überwachen; Massegläubiger erwarten eine korrekte Befriedigungsreihenfolge und gfs. Absicherungen.
Das Seminar zeigt diese Themen mit praktischen Beispielen und Lösungen und umfasst auch eine Rechtsprechungsübersicht zu dem Themenkreis.
Themenschwerpunkte:
I. Entstehung und Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit
- Stundungsverfahren
- "Aufgezwungene" Betriebsfortführung und Masseunzulänglichkeitsbewältigung bei der Betriebsfortführung
- Erfüllungswahl
- Vorausschau im Insolvenzgutachten auf die (reine) Verfahrenskostendeckung (§ 26 Abs.1 InsO)
II. Interferenzen zwischen §§ 208, 60 und 61 InsO
- Die richtige Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige, temporäre Masseunzulänglichkeit und Falschbefriedigung
- Die Befriedigungsreihenfolge, die Massetabelle, die Zustellung der Anzeige an Gläubiger
- persönliche Haftungsgefahr nach § 61 InsO für den Insolvenzverwalter
- Abgrenzung der Haftungstatbestände §§ 61, 60 InsO insbesondere bei Betriebsfortführung
- Haftungsvermeidung und Exkulpation: Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht und Involvierung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses
- Masseunzulänglichkeit bei Prozessführung
- Masseunzulänglichkeit und öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung
- Masseunzulänglichkeitsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht
III. Absicherung v. Massegläubigern
- Zahlungsverlangen
- Verjährungsprüfung
- Verhalten in "Erpressungssituationen"
- Privilegierung durch Nutzung eines "Treuhandkontenmodells" ?
IV. Sonderproblem Eigenverwaltung
- Masseunzulänglichkeit und Anzeige mangelhafter Eigenverwaltung durch den Sachwalter
- Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten
- Übernahme der Kassenführung; vermittelnde Mechanismen
Referent: RiAG Frank Frind (Insolvenzgericht Hamburg)
Richter am Amtsgericht Hamburg Frank Frind hat über 20 Jahre praktische Erfahrung im Insolvenzrecht. Er ist u.a. Mitglied des Vorstandes des "Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V." (BAKInso e.V.), Mit-Herausgeber der Fachzeitschrift ZInsO des Werkes "Unternehmenssanierung und Betriebsfortführung", Verfasser des "Praxishandbuch Privatinsolvenz", Mitautor im Beck-OK-InsO, im Werk "Juristische Pandemiefolgen" (Nomos Verlag) und im "Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht" und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu insolvenzrechtlichen Gesetzentwürfen.
Bei diesem Präsenzseminar wird die Entscheidung über die Durchführung auf der Basis einer Mindestanzahl von Anmeldungen spätestens 14 Tagen vor dem Termin getroffen. Daher sind Anmeldungen zu diesem Seminar spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorzunehmen!
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||||
Ort: | Hannover | ||||
Datum: | Dienstag 18.04.2023 | ||||
Zeitraum | 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr | ||||
FAO-Stunden: | 5,50 | ||||
Vortrags- stunden: |
5,50 | ||||
Preis |
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