Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt Freigabe: Einzelne Vermögenswerte, die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit & Abführungspflicht - Die Büchse der Pandora oder doch die eierlegende Wollmilchsau?«

Kurzbeschreibung:

Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen

Beschreibung:

In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.

1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO - einzelne Vermögenswerte, die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit und was denkt sich der Gesetzgeber eigentlich so?

Schwerpunktfragen:
1. Welche Konsequenzen hat die Freigabe einzelner Vermögenswerte?
2. Wie verhalten sich Freigabe und (Un-)Pfändbarkeit zueinander?
3. Welche Auswirkungen hat die Unpfändbarkeit in Bezug auf Surrogate?
4. Welche Auswirkungen hat die Freigabe in Bezug auf Surrogate?
5. Welche Konsequenzen hat die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit ...
a. ... generell?
b. ... in Bezug auf einzelne vorhandene, nicht massezugehörige Vermögenswerte?
c. ... in Bezug auf einzelne vorhandene, massezugehörige Vermögenswerte?
d. ... in Bezug auf einzelne, neu (nach der Freigabe) angeschaffte Vermögenswerte?
6. Was passiert, wenn der Schuldner seine freigegebene Tätigkeit einstellt, mit ...
a. ... nicht massezugehörigen (unpfändbaren) Gegenständen?
b. ... massezugehörigen (pfändbaren) Gegenständen?
7. Führt die Gesetzesänderung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 InsO) zu anderen rechtlichen Wertungen (Alt-/Neuverfahren)?

2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO und Abführungspflicht - Die Büchse der Pandora oder doch die eierlegende Wollmilchsau?

Schwerpunktfragen:
1. Wo findet sich die gesetzliche Grundlage zum "Mythos" der "Abführungspflicht nach der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit"?
2. Wie wird der Abführungsbetrag ermittelt?
3. Wer ermittelt den Abführungsbetrag?
4. Wann ist der Abführungsbetrag für welchen Zeitraum zu leisten?
5. Welche Rolle nimmt der Insolvenzverwalter ein, wenn der Abführungsbetrag nicht zur Masse geleistet wird?
6. Welche Rolle hat das Insolvenzgericht in dem Kontext des Abführungsbetrags?
7. Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. einer „Freigabeerklärung unter der Auflage, dass Betrag X zur Masse abgeführt wird“?
8. Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. einer „Vereinbarung darüber, dass Betrag X zur Masse abgeführt wird“?
9. Welche Konsequenzen hat es für den Schuldner / die Insolvenzmasse, wenn der Abführungsbetrag nicht geleistet wird?
10. Wie ist die Frage zum Abführungsbetrag zu beantworten, wenn der Schuldner die freigegebene selbstständige Tätigkeit (später) nur (noch) als Nebengewerbe neben einer Vollzeitfestanstellung führt?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Mittwoch 10.05.2023
9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

190,00€ Standardpreis
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Mittwoch 10.05.2023
Zeitraum 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR190,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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