Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt Freigabe: Die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung? & Grundstück - Die Vermessung der Insolvenzmasse«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten?
Schwerpunktfragen:
1. Wie oft lässt sich eine selbstständige Tätigkeit des Schuldners gem. § 35 Abs. 2 InsO freigeben und wann stellen sich ggf. "Abnutzungserscheinungen" ein?
2. Welche Konsequenzen hätte eine "wiederholte" Freigabe?
3. Das zweite (dritte, vierte, …?) Insolvenzverfahren nach Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
4. Einstellung des Geschäftsbetriebs nach Eröffnung des Zweitinsolvenzverfahrens über das freigegebene Sondervermögen: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
5. Ist die Erteilung der Restschuldbefreiung in einem Verfahren über gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenes Vermögen generell (un-)zulässig?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Grundstück - Die Vermessung der Insolvenzmasse: Eigentum, Eigentumsgrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche, Mietforderungen und was sonst noch so im Topf sein kann (und nicht selten übersehen wird)
Schwerpunktfragen:
1. Was ist "das Grundstück" im Insolvenzverfahren?
2. Spielt es eine Rolle für die rechtliche Einordnung als "Vermögenswert", in welchem Eigentumsverhältnis der Schuldner eingebunden ist (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum)?
3. Welche Verwertungsoptionen hat der Insolvenzverwalter?
4. Was kann sonst noch "so im Topf" sein, z.B. Â…
a. … ein Eigentümergrundpfandrecht?
b. … ein Rückübertragungsanspruch?
c. Â… Mietforderungen?
5. Wie verwertet der Insolvenzverwalter Eigentümergrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche und Mietforderungen?
6. Welche Auswirkungen hat die Freigabe des Grundstücks in Bezug Eigentümergrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche und Mietforderungen?
7. Besteht nach der Freigabe des Grundstücks eine Möglichkeit, einen Übererlös im Zwangsversteigerungsverfahren für die Masse zu beanspruchen?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 22.05.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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