Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Was hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder eigentlich mit der Restschuldbefreiung zu tun? & Pfändbares Einkommen - Anträge und Stellungnahmen zum (un)pfändbaren Einkommen«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
MfG, die RSB - Was hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder eigentlich mit der Restschuldbefreiung zu tun?
Schwerpunktfragen:
1. Das Drehbuch "InsO": Welche Voraussetzungen werden an die Erlangung Restschuldbefreiung geknüpft?
2. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat der Schuldner?
3. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat ein Insolvenzgläubiger?
4. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat ein Neugläubiger?
5. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn …
a. … der Schuldner überhaupt nicht weiß, worum es geht?
b. … der Schuldner sich unredlich verhält und niemand weiß davon?
c. … der Schuldner sich unredlich verhält und das Insolvenzgericht weiß davon?
d. … der Schuldner sich unredlich verhält und die Insolvenzgläubiger wissen davon?
e. … der Schuldner sich unredlich verhält und die Insolvenzgläubiger wissen davon und stellen einen Versagungsantrag?
f. … die Mindestvergütung nicht gedeckt ist und keine Stundung der Verfahrenskosten im Restschuldbefreiungsverfahren vorliegt (§ 298 InsO)?
g. … ein Insolvenzgläubiger eine "Deliktforderung" anmeldet?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Pfändbares Einkommen - Alles klar? Anträge und Stellungnahmen zum (un)pfändbaren Einkommen und die Bedeutung klarstellender bzw. konstitutiver Beschlussfassungen im Insolvenzverfahren.
Schwerpunktfragen:
1. Anträge des Insolvenzverwalters/Treuhänders insbesondere auf Zusammenrechnung (§ 850e Nr. 2, 2a ZPO), auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen (§ 850c Abs. 2, Abs. 6 ZPO)
2. Stellungnahmen zu Pfändungsschutzanträgen des Schuldners insbesondere bzgl. der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (§ 850f Abs. 1 ZPO) sowie zum "Einkommen auf dem P-Konto" (insbesondere §§ 905, 906 ZPO)
3. Welche Sachverhalte fallen unter klarstellende Beschlussfassungen?
4. Welche Sachverhalte fallen unter konstitutive Beschlussfassungen?
5. Welche Bedeutung und welche Auswirkungen hat eine klarstellende Beschlussfassung?
6. Welche Bedeutung und welche Auswirkungen hat eine konstitutive (rechtsbegründende) Beschlussfassung?
7. Warum sollte (muss) ein Insolvenzverwalter/Treuhänder den Unterschied kennen?
a. Wann kann rückwirkend etwas beantragt werden?
b. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln (Antragstellung)?
c. Wann kommt der Insolvenzverwalter/Treuhänder möglicherweise den Gläubigern gegenüber in die Bredouille (Haftung?)?
d. Wann kommt der Insolvenzverwalter/Treuhänder möglicherweise dem Schuldner gegenüber in die Bredouille (Haftung?)?
8. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn durch verspätete Mitteilungen "Gelder nicht zur Masse gelangt sind"?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um einen Sachverhalt der klarstellenden oder konstitutiven Beschlussfassung handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Montag 13.11.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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