Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO und Abführungspflicht - Die Büchse der Pandora oder doch die eierlegende Wollmilchsau? & Masseunzulänglichkeit - Mathe war gestern, heute wird gerechnet«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO und Abführungspflicht - Die Büchse der Pandora oder doch die eierlegende Wollmilchsau?
Schwerpunktfragen:
1. Wo findet sich die gesetzliche Grundlage zum "Mythos" der "Abführungspflicht nach der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit"?
2. Wie wird der Abführungsbetrag ermittelt?
3. Wer ermittelt den Abführungsbetrag?
4. Wann ist der Abführungsbetrag für welchen Zeitraum zu leisten?
5. Welche Rolle nimmt der Insolvenzverwalter ein, wenn der Abführungsbetrag nicht zur Masse geleistet wird?
6. Welche Rolle hat das Insolvenzgericht in dem Kontext des Abführungsbetrags?
7. Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. einer „Freigabeerklärung unter der Auflage, dass Betrag X zur Masse abgeführt wird“?
8. Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. einer „Vereinbarung darüber, dass Betrag X zur Masse abgeführt wird“?
9. Welche Konsequenzen hat es für den Schuldner / die Insolvenzmasse, wenn der Abführungsbetrag nicht geleistet wird?
10. Wie ist die Frage zum Abführungsbetrag zu beantworten, wenn der Schuldner die freigegebene selbstständige Tätigkeit (später) nur (noch) als Nebengewerbe neben einer Vollzeitfestanstellung führt?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Masseunzulänglichkeit - Mathe war gestern, heute wird gerechnet
Schwerpunktfragen:
1. Oder doch Mathe? - Wie wird die Masseunzulänglichkeit ermittelt?
2. Wann wird die Masseunzulänglichkeit ermittelt?
3. Wann ist der beste Zeitpunkt, die Masseunzulänglichkeit anzuzeigen?
4. Was passiert nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und was passiert am besten nicht?
5. Wie oft kann die Masseunzulänglichkeit in einem Verfahren angezeigt werden? Welche etwaigen Konsequenzen hat die "wiederholte Anzeige der Masseunzulänglichkeit"?
6. Der Wiedereintritt der Massezulänglichkeit: Besteht eine Anzeigepflicht?
7. Der Wiedereintritt der Massezulänglichkeit: Wie wird dies buchhalterisch gelöst?
8. Wie wird die verteilungsfähige Masse im Fall der Masseunzulänglichkeit verteilt?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 01.12.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
|