Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Grundstück - Die Vermessung der Insolvenzmasse & P-Konto(nance) - Haltung bewahren oder doch freigeben?«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
Grundstück - Die Vermessung der Insolvenzmasse: Eigentum, Eigentumsgrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche, Mietforderungen und was sonst noch so im Topf sein kann (und nicht selten übersehen wird)
Schwerpunktfragen:
1. Was ist "das Grundstück" im Insolvenzverfahren?
2. Spielt es eine Rolle für die rechtliche Einordnung als "Vermögenswert", in welchem Eigentumsverhältnis der Schuldner eingebunden ist (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum)?
3. Welche Verwertungsoptionen hat der Insolvenzverwalter?
4. Was kann sonst noch "so im Topf" sein, z.B. Â…
a. … ein Eigentümergrundpfandrecht?
b. … ein Rückübertragungsanspruch?
c. Â… Mietforderungen?
5. Wie verwertet der Insolvenzverwalter Eigentümergrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche und Mietforderungen?
6. Welche Auswirkungen hat die Freigabe des Grundstücks in Bezug Eigentümergrundpfandrechte, Rückübertragungsansprüche und Mietforderungen?
7. Besteht nach der Freigabe des Grundstücks eine Möglichkeit, einen Übererlös im Zwangsversteigerungsverfahren für die Masse zu beanspruchen?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
P-Konto(nance) - Haltung bewahren oder doch freigeben?
Schwerpunktfragen:
1. Benötigt der Schuldner immer und zu jeder Zeit im Insolvenzverfahren ein P-Konto?
2. Welche Konsequenzen hat es für den Schuldner / die Insolvenzmasse, wenn …
a. Â… gar kein P-Konto eingerichtet wird?
b. … ein P-Konto erst später nach Insolvenzeröffnung eingerichtet wird (geht das überhaupt?)
3. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter Gelder, die bis zur Einrichtung eines P-Kontos zur Masse gelangt sind, an den Schuldner auskehren (freigeben)?
4. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter ein P-Konto freigeben?
5. Kann/darf/soll/muss Treuhänder ein P-Konto freigeben?
6. Kann/darf/soll/muss der Insolvenzverwalter den Schuldner über die Möglichkeiten des Pfändungsschutzes zum "Bankguthaben" bzw. die Erhöhung des Pfändungsschutzes zum "Bankguthaben" "belehren"?
7. Wie sind Pfändungsschutzanträge des Schuldners zu behandeln?
a. Wo sind Anträge zu stellen?
b. Welche Aufgabe hat der Insolvenzverwalter?
c. Wann entfalten gerichtliche Beschlussfassungen ihre Wirkungen und wann kann rückwirkend etwas beantragt werden?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 19.12.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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