Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt Freigabe: Einzelne Vermögenswerte, die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit & Die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung?«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO - einzelne Vermögenswerte, die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit und was denkt sich der Gesetzgeber eigentlich so?
Schwerpunktfragen:
1. Welche Konsequenzen hat die Freigabe einzelner Vermögenswerte?
2. Wie verhalten sich Freigabe und (Un-)Pfändbarkeit zueinander?
3. Welche Auswirkungen hat die Unpfändbarkeit in Bezug auf Surrogate?
4. Welche Auswirkungen hat die Freigabe in Bezug auf Surrogate?
5. Welche Konsequenzen hat die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit ...
a. ... generell?
b. ... in Bezug auf einzelne vorhandene, nicht massezugehörige Vermögenswerte?
c. ... in Bezug auf einzelne vorhandene, massezugehörige Vermögenswerte?
d. ... in Bezug auf einzelne, neu (nach der Freigabe) angeschaffte Vermögenswerte?
6. Was passiert, wenn der Schuldner seine freigegebene Tätigkeit einstellt, mit ...
a. ... nicht massezugehörigen (unpfändbaren) Gegenständen?
b. ... massezugehörigen (pfändbaren) Gegenständen?
7. Führt die Gesetzesänderung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 InsO) zu anderen rechtlichen Wertungen (Alt-/Neuverfahren)?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten?
Schwerpunktfragen:
1. Wie oft lässt sich eine selbstständige Tätigkeit des Schuldners gem. § 35 Abs. 2 InsO freigeben und wann stellen sich ggf. "Abnutzungserscheinungen" ein?
2. Welche Konsequenzen hätte eine "wiederholte" Freigabe?
3. Das zweite (dritte, vierte, …?) Insolvenzverfahren nach Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
4. Einstellung des Geschäftsbetriebs nach Eröffnung des Zweitinsolvenzverfahrens über das freigegebene Sondervermögen: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
5. Ist die Erteilung der Restschuldbefreiung in einem Verfahren über gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenes Vermögen generell (un-)zulässig?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 15.12.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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