Veranstaltung »InsO-Lupe: Aus dem COVInsAG wird das SanInsKG!«
Kurzbeschreibung:
Informieren Sie sich über die neusten Gesetzesänderungen!
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Thema heute: Aus dem COVInsAG wird das SanInsKG !
Die Bundesregierung beabsichtigt, das "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" (COVInsAG) in "Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz" (SanInsKG) umzubenennen und zugleich die Prognose- und Planungszeiträume in § 19 Abs. 2 InsO, § 270a Abs. 1 InsO und § 50 Abs. 2 StaRUG auf vier Monate zu verkürzen. Weiterhin wird die Insolvenzantragsfrist bei Überschuldung bis zum 31. Dezember 2023 von derzeit sechs auf acht Wochen verlängert.
Der Referent erläutert den Übergang vom COVInsAG auf das SanInsKG und die Folgen für Geschäftsleiter, deren Berater und Insolvenzverwalter. Insbesondere wird auch die rechtssichere Prüfung der Überschuldung und der Zugang zur (vorläufigen) Eigenverwaltung behandelt.
Schwerpunkte sind:
- Inhalts des Gesetzes
- Prüfung der Überschuldung
- Eigenverwaltungsplanung
- Restrukturierungsplanung
- Haftungsrisiken
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 03.02.2023 | ||
Zeitraum | 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 1,50 | ||
Vortrags- stunden: |
1,50 | ||
Preis |
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