Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Gläubigerinformationssystem – Mehraufwand oder Arbeitserleichterung in der Insolvenzsachbearbeitung? & Aus dem COVInsAG wird das SanInsKG«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
Gläubigerinformationssystem – Mehraufwand oder Arbeitserleichterung in der Insolvenzsachbearbeitung?
Die Softwareanbieter liefern uns immer neue großartige Features. Helfen uns diese, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und vielleicht sogar unsere tägliche Arbeit effizienter zu gestalten? Viele Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen werden diese Frage ehr mit "nein" beantworten. Die digitalen Neuerungen führen in der täglichen Praxis zu erheblichem Mehraufwand. In dieser Lupe werden wir Themen rund um das Gläubigerinformationssystem in 90 Minuten intensiv beleuchten und u. a. folgende Themen diskutieren:
- Gläubigerinformation gem. § 5 Abs. 5 InsO – was fordert die gesetzliche Regelung und wie können die Anforderungen umgesetzt werden?
- Forderungsanmeldungen per Gläubigerinformationssystem – es könnte doch so einfach sein …
- Datenschutz und Gläubigerinformationssystem – an diesen Stellen ist Vorsicht geboten
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Aus dem COVInsAG wird das SanInsKG!
Die Bundesregierung beabsichtigt, das "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" (COVInsAG) in "Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz" (SanInsKG) umzubenennen und zugleich die Prognose- und Planungszeiträume in § 19 Abs. 2 InsO, § 270a Abs. 1 InsO und § 50 Abs. 2 StaRUG auf vier Monate zu verkürzen. Weiterhin wird die Insolvenzantragsfrist bei Überschuldung bis zum 31. Dezember 2023 von derzeit sechs auf acht Wochen verlängert.
Der Referent erläutert den Übergang vom COVInsAG auf das SanInsKG und die Folgen für Geschäftsleiter, deren Berater und Insolvenzverwalter. Insbesondere wird auch die rechtssichere Prüfung der Überschuldung und der Zugang zur (vorläufigen) Eigenverwaltung behandelt.
Schwerpunkte sind:
- Inhalts des Gesetzes
- Prüfung der Überschuldung
- Eigenverwaltungsplanung
- Restrukturierungsplanung
- Haftungsrisiken
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 23.05.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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