Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Kompakt-Update: "Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung" & "Behandlung der Kosten von Dienstleistern in der Vergütung des Insolvenzverwalters"«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO-Lupe" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr: Kompakt-Update: "Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung im Lichte von BGH v. 19.11.2020 - IX ZR 210/19 und die Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung“
In der Entscheidung vom 19. November 2020, Az.: IX ZR 210/19, hat der BGH - in Anlehnung an die Entscheidung vom 21. September 2017, Az.: IX ZR 40/17 - weitergehend zur Wirkung der Rückschlagsperre auf die öffentlich-rechtliche Verstrickung Stellung genommen.
Neben der Betonung, dass der Insolvenzverwalter für die Beseitigung der Wirkungen öffentlich-rechtlichen Verstrickung verantwortlich ist, und sich im Fall des masseschädigenden Nichthandelns regresspflichtig (!) machen kann, führt der Senat auch zur Frage der Zuständigkeit für die Entscheidung über die einzulegende Erinnerung aus. Überdies begründet er die Dauer der Aussetzung der Wirkung der Verstrickung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Verfahrens.
Wie diese Entscheidung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist, welche vergütungsrechtlichen Aspekte und auch Konsequenzen für den Schuldner hieraus abgeleitet werden können, wird in diesem Seminar erläutert. Überdies wird diskutiert, auf welche Vermögensbereiche und Verfahrensaspekte sich die aufgestellte Rechtstheorie noch auswirken könnte (mit zum Teil vielleicht erstaunlichen Ergebnissen).
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr: Behandlung der Kosten von Dienstleistern in der Vergütung des Insolvenzverwalters
Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen
- Anzeigepflicht bei Verbindungen zwischen Insolvenzverwalter und Externen
- Berichtspflicht des Insolvenzverwalters bezüglich der Kosten Externer
- Prüfung des Insolvenzgerichts bezüglich der Kosten Externer
- Kürzung der Verwaltervergütung wegen der Kosten Externer
- Beispiele zur Einschaltung Externer bei anwaltlicher Tätigkeit
- Beispiele zur Einschaltung Externer ohne Anrechnung
- Beispiele zur Einschaltung Externer mit Anrechnung
Schwerpunkt: Kosten Externer für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen
Exkurs: eigene Kosten des Insolvenzverwalters i.S.v. § 5 InsVV
Exkurs: Behandlung der Kosten der vom Sachverständigen eingeschalteten weiteren Sachverständigen
Exkurs: Kosten der Rechtsverfolgung und Erstattungen nicht verbrauchter/durch Gegner zu tragender Kosten
Kürzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 12.05.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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