Veranstaltung »Â§ 850c Abs. 6 ZPO - Bestimmung der Pfändungsgrenzen im Insolvenzverfahren bei Unterhaltspflichten«
Kurzbeschreibung:
Vollständige oder nur teilweise Berücksichtigung der Unterhaltsberechtigten und deren Einkommen?
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit und ohne Vorkenntnisse
Beschreibung:
Im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren natürlicher Personen stellt sich nicht nur u.a. die Frage, wie vielen Personen gegenüber der Schuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und ob Unterhalt tatsächlich leistet wird, sondern auch, ob diese Personen ggf. über eigene Einnahmen verfügen. Bejahendenfalls muss der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder tätig werden, um zu erreichen, dass diese bei der Berechnung der pfändbaren Beträge nicht oder nur anteilig zu berücksichtigen sind.
In der Praxis stellt sich jedoch maßgeblich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Beschlussfassung möglich ist und ob diese prognostisch zu höheren pfändbaren Beträgen führen wird. Auch die Antragstellung und Begründung derartiger Anträge stellt häufig eine Hürde dar.
In dem Seminar werden unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und maßgeblichen Rechtsprechung verschiedene Konstellationen aufgezeigt, wann es angezeigt ist, aktiv zu werden, wenn es darum geht, unterhaltspflichtige Personen des Schuldners nicht oder nur teilweise bei Berechnung der pfändbaren Beträge zu berücksichtigen. Dabei werden verschiedene Berechnungsmethoden ebenso aufgezeigt wie praxisbewährte Formulierungsvorschläge bei der Antragstellung.
Aufgrund der umfänglichen Darstellung ist dieses Seminar auch für Personen geeignet, die sich bislang nicht bzw. nicht vertieft mit dem Thema befasst haben.
Themenschwerpunkte:
- Grundlegendes zu den Unterhaltspflichten des Schuldners
- Definition und Umfang der eigenen Einnahmen der unterhaltsberechtigten Personen
- Berechnungen unter Berücksichtigung verschiedener Fallkonstellationen: Zu welchen Anteilen können Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt bleiben?
- Formulierungsvorschläge
- Möglichkeiten der Berechnung des pfändbaren Betrages vor und nach Beschlussfassung
- Erörterung von Problemstellungen
- Informationsaustausch
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 29.09.2023 | ||
Zeitraum | 09:00 bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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