Veranstaltung »Elektronischer Rechtsverkehr - der BGH sagt, wie es geht«
Zielgruppe:
Insolvenzverwalter / Insolvenzsachbearbeiter
Beschreibung:
Bereits seit dem 01.01.2022 ist die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs u. a. für Rechtsanwälte verpflichtend. Und plötzlich wurde klar: eigentlich ist gar nichts klar. Auch der Bundesgerichtshof musste einige Unklarheiten zwischenzeitlich entscheiden und hat sich viel Mühe gegeben, auch praktische Aspekte in die Begründungen einzubeziehen.
Die Referentinnen zeigen Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auf und unterstützen Sie mit Tipps zur praktischen Umsetzung im Büro. Welche Besonderheiten müssen in der Insolvenzverwaltung beachtet werden? Wie muss das besondere Anwaltspostfach (beA) in die Kanzleiabläufe integriert werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Schriftsätze wirksam bei Gerichten einzureichen?
Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs
- Ziele und gesetzliche Grundlagen
- Wer kann wie elektronisch kommunizieren?
- In welchem Umfang gilt die Verpflichtung zum elektronischen Rechtsverkehr im Insolvenzverfahrens?
- Sprechende Dateinamen und Namenskonventionen: elektronische Akte bei Gericht
beA in die Kanzleiabläufe einbinden
- Welche Karte kann was und warum?
- Zuständigkeiten und allgemeine Regelungen abstimmen
- beA-Karten weitergeben - keine gute Idee
Posteingang via beA organisieren
- Signaturen prüfen - welche Signatur ist wann notwendig?
- Abgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB)
Postausgang via beA organisieren
- Wie wird der Postausgang digital?
- Müssen alle Dokumente signiert werden?
- Wer kann Dokumente versenden?
- Warum zwischen Schriftsätzen und Anlagen unterscheiden?
- Was, wenn der Chef im Urlaub ist?
- Kam der Schriftsatz auch wirklich an?
- Was tun, wenn beA mal nicht funktioniert?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Donnerstag 20.07.2023 | ||
Zeitraum | 11:00 Uhr bis 14:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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