Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Corona-Hilfen in Unternehmensinsolvenzverfahren & Der Zauber des Vollstreckungsschutzes gem. § 765a ZPO im Insolvenzverfahren«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
"Corona-Hilfen" im Insolvenzverfahren - einziehen, verteilen oder zurückzahlen?
Schwerpunktfragen:
1. Prolog: Überblick über die Corona-Hilfen in Unternehmensinsolvenzen und Abgrenzung
2. Die Corona-Hilfe als Bestandteil der Insolvenzmasse?
3. Mittelverwendung: Verteilung als "freie Insolvenzmasse" oder Ausgaben im Lichte von Zweckgebundenheit?
4. Corona-Hilfen als Betriebseinnahmen und steuerliche Konsequenzen
5. Schlussabrechnung/Rückforderung der Corona-Hilfe und die Rolle des Insolvenzverwalters:
a. Wer ist erklärungs-/auskunftspflichtig?
b. Rückforderung als Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung oder Neuverbindlichkeit?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Der Zauber des Vollstreckungsschutzes gem. § 765a ZPO im Insolvenzverfahren - Bedeutung, Umgang und die Auswirkungen auf die Insolvenzmasse sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters
Schwerpunktfragen:
1. Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners gem. § 765a ZPO
a. Normzweck
b. Anwendungsbereich
c. Antragserfordernis
d. Voraussetzungen
e. Konkurrenzen und Subsidiarität
2. Vollstreckungsschutzes gem. § 765a ZPO im Insolvenzverfahren
3. Zuständigkeit für die Entscheidung über den Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO im Insolvenzverfahren
4. Rechtsfolgen des Vollstreckungsschutzes gem. § 765a ZPO
a. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme
b. Untersagung zukünftiger Vollstreckungsmaßnahmen
c. (ganz oder teilweise) Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
d. Beschlusstenor "Freigabe gem. § 765a ZPO" im Verhältnis zu den gesetzlichen Rechtsfolgen
5. Insolvenzrechtliche Auswirkungen der einstweiligen Einstellung der Vollstreckungsmaßnahme gem. § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO im Insolvenzverfahren (am Beispiel des Grundstücks)
6. Insolvenzrechtliche Auswirkungen der Untersagung einer zukünftigen Vollstreckungsmaßnahme gem. § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO im Insolvenzverfahren (am Beispiel des Fahrzeugs)
7. Insolvenzrechtliche Auswirkungen der Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme gem. § 765a Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 ZPO im Insolvenzverfahren (am Beispiel des "Bankguthabens")
a. Problemaufriss und Ausgangsbeispiel: fehlendes P-Konto, die Erlösauskehr zum Sonderkonto und die Frage der "Rückzahlung" an den Schuldner aufgrund des Vollstreckungsschutzes nach § 765a ZPO
b. Gerichtliche Entscheidung
c. Rechtliche Würdigung des Abwicklungsszenarios nach Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme gem. § 765a Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 ZPO
(1) Umsetzung nach bereicherungsrechtlichen Maßgaben - Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO?
(2) Umsetzung nach aussonderungsrechtlichen Maßgaben?
d. Darstellung in der Rechnungslegung des Insolvenzverwalters
e. Vergütungsrechtliche Auswirkungen
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com.
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann
RiAG Dr. Thorsten Graeber
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Donnerstag 21.09.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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