Veranstaltung »Sommercamp Tag 5 - InsO-Lupe: Schlagen Sie zu! - Zuschläge im Vergütungsantrag & InsO-Lupe: Kompakt-Update: Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung im Lichte von BGH v. 19.11.2020«

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen

Beschreibung:

Teil 1 von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Thema: "InsO-Lupe: Schlagen Sie zu! - Zuschläge im Vergütungsantrag: ein "utopischer Spagat", eine Frage der Rechtsanwendung, der Perspektive oder der Überzeugungskraft des Vergütungsantrags?"

Schwerpunktfragen:
1. Erfolgs-/Tätigkeitsfaktoren im insolvenzrechtlichen Vergütungsrecht
a. Tatsachen, Tätigkeiten, Schwierigkeitsgrad anhand von praktischen Beispielen
b. Betriebsfortführung
c. Grundstück
d. Pfändbares Einkommen, Lebensversicherung & Co. - Informationen, Auskünfte und was ist, wenn sie fehlen?
e. Delegation und Entlastung?
2. Vergütungsantrag, Berichtswesen und wie alles dann doch zusammenhängt
3. Perspektivwechsel inklusive
4. Der Abschlag als "blinder Fleck" in der InsVV?
5. Lästig oder notwendig - die Vergleichsrechnung?

Teil 2 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Thema: "InsO-Lupe: Kompakt-Update: Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung im Lichte von BGH v. 19.11.2020 - IX ZR 210/19 und die Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung"

In der Entscheidung vom 19. November 2020, Az.: IX ZR 210/19, hat der BGH - in Anlehnung an die Entscheidung vom 21. September 2017, Az.: IX ZR 40/17 - weitergehend zur Wirkung der Rückschlagsperre auf die öffentlich-rechtliche Verstrickung Stellung genommen.

Neben der Betonung, dass der Insolvenzverwalter für die Beseitigung der Wirkungen öffentlich-rechtlichen Verstrickung verantwortlich ist, und sich im Fall des masseschädigenden Nichthandelns regresspflichtig (!) machen kann, führt der Senat auch zur Frage der Zuständigkeit für die Entscheidung über die einzulegende Erinnerung aus. Überdies begründet er die Dauer der Aussetzung der Wirkung der Verstrickung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Verfahrens.

Wie diese Entscheidung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist, welche vergütungsrechtlichen Aspekte und auch Konsequenzen für den Schuldner hieraus abgeleitet werden können, wird in diesem Seminar erläutert. Überdies wird diskutiert, auf welche Vermögensbereiche und Verfahrensaspekte sich die aufgestellte Rechtstheorie noch auswirken könnte (mit zum Teil vielleicht erstaunlichen Ergebnissen).

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Freitag 30.06.2023
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

165,00€ Standardpreis bei Buchung des gesamt Tages
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Freitag 30.06.2023
Zeitraum 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR165,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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