Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Verstrickt - und nun? - Rückschlagsperre und öffentlich-rechtliche Verstrickung & MfG, die RSB - Was hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder eigentlich mit der Restschuldbefreiung zu tun?«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie auch einfach gebündelt buchen.
1. Block von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr:
MfG, die RSB - Was hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder eigentlich mit der Restschuldbefreiung zu tun?
Schwerpunktfragen:
1. Das Drehbuch "InsO": Welche Voraussetzungen werden an die Erlangung Restschuldbefreiung geknüpft?
2. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat der Schuldner?
3. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat ein Insolvenzgläubiger?
4. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat ein Neugläubiger?
5. Die Rollen: Welche "Aufgaben" (Rechte, Pflichten, Obliegenheiten) hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn …
a. … der Schuldner überhaupt nicht weiß, worum es geht?
b. … der Schuldner sich unredlich verhält und niemand weiß davon?
c. … der Schuldner sich unredlich verhält und das Insolvenzgericht weiß davon?
d. … der Schuldner sich unredlich verhält und die Insolvenzgläubiger wissen davon?
e. … der Schuldner sich unredlich verhält und die Insolvenzgläubiger wissen davon und stellen einen Versagungsantrag?
f. … die Mindestvergütung nicht gedeckt ist und keine Stundung der Verfahrenskosten im Restschuldbefreiungsverfahren vorliegt (§ 298 InsO)?
g. … ein Insolvenzgläubiger eine "Deliktforderung" anmeldet?
2. Block von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
In der Entscheidung vom 19. November 2020, Az.: IX ZR 210/19, hat der BGH - in Anlehnung an die Entscheidung vom 21. September 2017, Az.: IX ZR 40/17 - weitergehend zur Wirkung der Rückschlagsperre auf die öffentlich-rechtliche Verstrickung Stellung genommen.
Neben der Betonung, dass der Insolvenzverwalter für die Beseitigung der Wirkungen öffentlich-rechtlichen Verstrickung verantwortlich ist, und sich im Fall des masseschädigenden Nichthandelns regresspflichtig (!) machen kann, führt der Senat auch zur Frage der Zuständigkeit für die Entscheidung über die einzulegende Erinnerung aus. Überdies begründet er die Dauer der Aussetzung der Wirkung der Verstrickung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Verfahrens.
Wie diese Entscheidung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist, welche vergütungsrechtlichen Aspekte und auch Konsequenzen für den Schuldner hieraus abgeleitet werden können, wird in diesem Seminar erläutert. Überdies wird diskutiert, auf welche Vermögensbereiche und Verfahrensaspekte sich die aufgestellte Rechtstheorie noch auswirken könnte (mit zum Teil vielleicht erstaunlichen Ergebnissen).
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 08.12.2023 | ||
Zeitraum | 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
|