Veranstaltung »Die insolvenzrechtliche Freigabe«
Kurzbeschreibung:
und welche To-Do´s sind eigentlich vom Insolvenzverwalter zu erledigen?
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Die Freigabe einzelner Vermögenswerte ist ebenso wie die Freigabe einer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 InsO gängige Praxis im Insolvenzverfahren. Die gesetzlichen Grundlagen sind hingegen im Umfang sehr überschaubar, so dass neben der hierzu ergangenen, noch nicht abschließend alle Situationen erfassenden Rechtsprechung auch die Umsetzungspraxis facettenreiche Detailfragen beantworten muss.
Das Seminar behandelt ausgewählte Fragestellungen zur Freigabe einzelner Vermögenswerte und der Freigabe einer selbständigen Tätigkeit § 35 Abs. 2 InsO und dem damit verbundenen Aufgabenkreis, der im Insolvenzverwalterbüro zu erledigen ist.
Themenübersicht:
Definition und Abgrenzung des insolvenzrechtlichen Freigabe-Begriffs
- "echte" Freigabe
- "modifizierte" Freigabe
- Sonstige Begriffsverwendung ohne Freigabewirkung
Voraussetzungen, Motive, Wirksamkeit und Wirkungen der Freigabe
- Insolvenzbeschlag
- Prüfung der Verwertbarkeit eines Vermögenswertes bzw. der Gewinnerzielungsaussichten einer selbstständigen Tätigkeit vs. Grundsatz der masseschonenden Verwaltung (Vermeidung von Masseverbindlichkeiten)
- Freigabeerklärung - Form?
- Freigabeerklärung - Frist?
- Zeitpunkt der Wirksamkeit, die Frage der Rückwirkung und das Verhältnis zur öffentlichen Bekanntmachung
Wirkungen der Freigabe vs. Wirkungen der Unpfändbarkeit
- Einzelne Vermögenswerte
- Wirkungen der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit
- Neuerwerb
- Bestandsvermögen
- Abgrenzung der Vermögenswerte
- Vertragsverhältnisse
- Aufgaben des Insolvenzverwalters bei der Abführungspflicht (§ 295a InsO)
- Zweitinsolvenzverfahren - wer macht/darf/muss eigentlich was?
- Zweitinsolvenzverfahren - wiederholte Freigabe?
- Zweitinsolvenzverfahren - Restschuldbefreiung?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Mittwoch 08.05.2024 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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