Veranstaltung »FAQ Freigabe - Welche DOs & DON´Ts sind eigentlich vom Insolvenzverwalter zu erledigen?«

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen

Beschreibung:

Die Freigabe einzelner Vermögenswerte ist ebenso wie die Freigabe einer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 InsO gängige Praxis im Insolvenzverfahren. Die gesetzlichen Grundlagen sind hingegen im Umfang sehr überschaubar, so dass neben der hierzu ergangenen, noch nicht abschließend alle Situationen erfassenden Rechtsprechung auch die Umsetzungspraxis facettenreiche Detailfragen beantworten muss.
Das Seminar behandelt ausgewählte Fragestellungen zur Freigabe einzelner Vermögenswerte und der Freigabe einer selbständigen Tätigkeit § 35 Abs. 2, Abs. 3 InsO und dem damit verbundenen Aufgabenkreis, der im Insolvenzverwalterbüro zu erledigen ist.

Themenübersicht:

- Definition, Voraussetzungen, Motive, Wirksamkeit und Wirkungen der Freigabe
- Insolvenzbeschlag
- Prüfung der Verwertbarkeit eines Vermögenswertes bzw. der Gewinnerzielungsaussichten einer selbstständigen Tätigkeit vs. Grundsatz der masseschonenden Verwaltung (Vermeidung von Masseverbindlichkeiten)
- Definition und Abgrenzung des insolvenzrechtlichen Freigabe-Begriffs
- "echte" Freigabe
- Freigabeerklärung - Form?
- Freigabeerklärung - Frist?
- Rechtsfolgen
- Zeitpunkt der Wirksamkeit, die Frage der Rückwirkung und das Verhältnis zur öffentlichen Bekanntmachung
- "modifizierte" Freigabe
- Sonstige Begriffsverwendung ohne Freigabewirkung
- Wirkungen der Freigabe (einzelne Vermögenswerte) vs. Wirkungen der Unpfändbarkeit
- Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2, Abs. 3 InsO)
- Freigabeerklärung – Form?
- Freigabeerklärung – Frist?
- Zeitpunkt der Wirksamkeit, die Frage der Rückwirkung und das Verhältnis zur öffentlichen Bekanntmachung
- Rechtsfolgen
- Neuerwerb
- Bestandsvermögen
- Abgrenzung der Vermögenswerte
- Vertragsverhältnisse
- Aufgaben des Insolvenzverwalters bei der Abführungspflicht (§ 295a InsO)
- Zweitinsolvenzverfahren – wer macht/darf/muss eigentlich was?
- Zweitinsolvenzverfahren – wiederholte Freigabe?
- Zweitinsolvenzverfahren – Restschuldbefreiung?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Mittwoch 13.11.2024
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

197,48€ Standardpreis
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Mittwoch 13.11.2024
Zeitraum 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR197,48
zzgl. gesetzl. USt.
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