Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz vieleÂ…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO & Pfändbares Einkommen - Die Krux bei der Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.
Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Pfändbares Einkommen - Die Krux bei der Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen.
Schwerpunktfragen:
1. Wer ist "unterhaltsberechtigte Person" im Sinne des Vollstreckungsrechts?
2. Wer hat diese Person/en (ab) wann zu berücksichtigen?
3. Was ist zu unternehmen, wenn der Arbeitgeber von einer "falschen" Anzahl unterhaltsberechtigter Personen ausgeht?
4. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn eine der unterhaltsberechtigten Personen eigene Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
5. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner den "Wegfall einer unterhaltsberechtigten Person" erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob die Person als gesetzlich Unterhaltsberechtigte/r generell weggefallen ist oder ob die gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nunmehr seit einiger Zeit eigene Einkünfte bezieht?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht „nachzahlt“?
6. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder Angaben auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung zum "Kinderfreibetrag" ungeprüft übernehmen?
7. Wie ist der Sachverhalt zu lösen, wenn der Schuldner keinen Angaben zu den Unterhaltsberechtigten und/oder deren eigenen Einkünften machen kann (will?)?
8. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Mittwoch 24.04.2024 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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