Veranstaltung »InsO-Lupe: Brennpunkt Vergütung und Auslagenersatz für übertragene Zustellungen«

Kurzbeschreibung:

Brennpunkt zum Stand der Dinge bei § 8 Abs. 3 InsO, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Ein 'Architektur des Vergütungsrechts Special'.

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen

Beschreibung:

In der Seminarreihe "InsO LUPE" wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau "unter die Lupe genommen". In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden diskutiert der Referent - gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden - einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Thema heute: KOMPAKT-UPDATE - Vergütung und Auslagenersatz für übertragene Zustellungen - Brennpunkt zum Stand der Dinge bei § 8 Abs. 3 InsO, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV

Seit dem 1. Januar 2021 enthält die InsVV in § 4 Abs. 2 S. 2 erstmalig eine Regelung zu den Auslagen, die einem Insolvenzverwalter dadurch entstehen, dass ihm die Zustellungen im Insolvenzverfahren gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragen worden sind.
Die bisherige Praxis der Insolvenzgerichte zu dieser Regelung führt zumeist dazu, dass die Insolvenzverwalter keinen vollständigen Ersatz ihrer Kosten erhalten.
In diesem Kompakt-Seminar werden die verschiedenen Argumentationslinien zu dieser Problematik systematisch zusammengefasst und gegenübergestellt. Die historische Entwicklung wird hierbei ebenfalls beleuchtet werden. Auch wenn momentan noch keine einheitliche Lösung im Interesse der Insolvenzverwalter vorhanden ist, sollen die Teilnehmer dieses Seminars eine aufbereitete Zusammenfassung der aktuellen Argumente erhalten, um diese in eigenen Verfahren bestmöglich nutzen zu können.

Inhalt:
- Die Regelungen
- Rückblick auf die vergütungsrechtliche Behandlung der Zustellungsaufgabe vor dem 1. Januar 2021
- Das Problem der ersten 10 Zustellungen
- Ist die Art der Zustellungen relevant?
- Ersatz der ersten 10 Zustellungen
- Das Hauptargument: "Das steht so da!"
- Die Entwicklung hin zum neuen § 4 Abs. 2 InsVV
- Die verschiedenen Argumente
- Zur "entsprechenden" Anwendung von Nr. 9002 KV GKG
- Auslagenersatz für Zustellungen in Fällen einer Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV

Nebenpunkte:
- Die Behandlung der Personalkosten aus Zustellungen nach dem 1. Januar 2021
- Anrechnung von gerichtlichen Zustellungen
- Trennung der Zählung nach Verfahrensabschnitten
- Abrechnung höherer Zustellungskosten
- Zuschläge für die nicht ersetzten Zustellungen?
- Zustellungskosten bei Nichteröffnung
- Zustellungskosten bei Masseunzulänglichkeit und Massearmut

Zum Schluss: Eine Sondermeinung

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Dienstag 05.11.2024
09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
(1,50 FAO-Stunden / 1,50 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

99,16€ Standardpreis
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 1,5 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Dienstag 05.11.2024
Zeitraum 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
FAO-Stunden: 1,50
Vortrags-
stunden:
1,50
Preis
EUR99,16
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
Zurück