Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: InsO-Lupe: Umsatzsteuer und Forderungseinzug & Umsatzsteuer und Insolvenzverwaltervergütung«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 UIhr bis 10:30 Uhr
Umsatzsteuer und Forderungseinzug
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle steuerlichen Angelegenheiten des schuldnerischen Unternehmens zu erledigen. Dies gilt insbesondere beim Forderungseinzug, der aufgrund der komplexen Rechtsprechung des BFH viele Fragen aufwirft, die insbesondere durch die Änderung des § 55 Abs. 4 InsO durch das SanInsFoG noch schwieriger geworden sind. Der Referent stellt anhand von Praxisfällen die unterschiedlichen Varianten vor und gibt sofort umsetzbare Gestaltungstipps, die der Haftungsvermeidung dienen.
Gliederung:
- Grundzüge Umsatzsteuer und Forderungseinzug
- Forderungseinzug in der vorläufigen Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahrens
- Forderungseinzug durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
- Forderungseinzug durch den Sachwalter
- Rechtsschutzmöglichkeiten
Block 2: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Umsatzsteuer und Insolvenzverwaltervergütung
Die Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung erhöht die Bemessungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung. Nach der Rechtsprechung des BGH und des BFH ist allerdings in vielen Fällen eine steuerliche Aufteilung vorzunehmen, die zugleich auch über den Massezufluß entscheidet. Der Referent stellt anhand von Praxisfällen die unterschiedlichen Varianten vor und gibt sofort umsetzbare Gestaltungstipps.
Gliederung:
- Grundzüge Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung
- Aufteilung zwischen unternehmerischem und nicht unternehmerischem Bereich
- Auswirkungen auf die Teilungsmasse
- Rechtsschutzmöglichkeiten
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 22.10.2024 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr & 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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Dozent
FAInsR, FAHuGesR, FASteuerR, StB, Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule Essen