Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Die Vergütung des Insolvenzverwalters bei einer Betriebsfortführung & Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz vieleÂ…die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO«

Kurzbeschreibung:

Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen

Beschreibung:

Block 1: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Die Vergütung des Insolvenzverwalters bei einer Betriebsfortführung - Anforderungen an die Begründung von Zuschlagsfaktoren, Ermittlung der Berechnungsgrundlage, Vergleichsrechnung

Schwerpunktfragen:
I. Der Ausgangspunkt: Lebenssachverhalt und Schlussrechnung
1. Die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters
2. Die (korrekte) Schlussrechnung als Ausgangspunkt
II. Die Umsetzung
1. Einzelfallbezogener Vortrag und einzelfallbezogene Würdigung
2. Die Tatsache der Betriebsfortführung
3. Die Berechnung der Regelvergütung
4. Die Zuschlagsbemessung - hohe Kunst oder grundsolides Handwerk?
5. Die Vergleichsrechnung
6. Die Gesamtbetrachtung

Block 2: 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele - die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.

Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Dienstag 29.10.2024
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr & 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr
(3,50 FAO-Stunden / 3,50 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

229,41€ Standardpreis
zzgl. gesetzl. USt.

An diesem Onlineseminar können Sie einfach über das Internet teilnehmen.
Benötigt wird nur ein Computer mit Lautsprechern oder Kopfhörer. Ein Programm muss nicht installiert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Browser in der neusten Version nutzen. Das Programm EDGE eignet sich insoweit nicht.

Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

Unsere Onlineseminare können Sie auch noch wenige Minuten vor Seminarbeginn buchen!

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht, Insolvenzsachbearbeitung
Ort: über Internet
Datum: Dienstag 29.10.2024
Zeitraum 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr & 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr
FAO-Stunden: 3,50
Vortrags-
stunden:
3,50
Preis
EUR229,41
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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