Veranstaltung »InsO-Lupe Doppel kompakt: Die Vergütung des Insolvenzverwalters bei einer Betriebsfortführung & Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele ... die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO«
Kurzbeschreibung:
Die beiden heutigen Lupen-Seminare können Sie gebündelt buchen.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen, Berater/-innen
Beschreibung:
Block 1: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Die Vergütung des Insolvenzverwalters bei einer Betriebsfortführung - Anforderungen an die Begründung von Zuschlagsfaktoren, Ermittlung der Berechnungsgrundlage, Vergleichsrechnung
Schwerpunktfragen:
I. Der Ausgangspunkt: Lebenssachverhalt und Schlussrechnung
1. Die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters
2. Die (korrekte) Schlussrechnung als Ausgangspunkt
II. Die Umsetzung
1. Einzelfallbezogener Vortrag und einzelfallbezogene Würdigung
2. Die Tatsache der Betriebsfortführung
3. Die Berechnung der Regelvergütung
4. Die Zuschlagsbemessung - hohe Kunst oder grundsolides Handwerk?
5. Die Vergleichsrechnung
6. Die Gesamtbetrachtung
Block 2: 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Pfändbares Einkommen - Eins, zwei, drei, ganz viele - die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen gem. § 850e ZPO.
Schwerpunktfragen:
1. Welche Einkünfte können gem. § 850e ZPO zusammengerechnet werden?
2. Was sind eigentlich "Naturalleistungen" i.S.v. § 850e Nr. 3 ZPO und wann hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas zu veranlassen (und wann muss er dies nicht)?
3. Was muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder unternehmen, wenn der Schuldner mehrere Einkünfte hat?
a. Ab welcher Höhe der Einkünfte sind Veranlassungen zu treffen?
b. Wie begründet der Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Antrag?
c. Ab wann gilt ein dem Antrag entsprechender Beschluss (geht das rückwirkend)?
4. Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder vom Schuldner "Nachzahlungen" verlangen, wenn der Schuldner die Tatsache, dass er mehrerer Einkünfte hat, erst später mitteilt?
a. Gibt es einen Unterschied, ob es sich um Geld- oder Naturalleistungen handelt?
b. Welche rechtliche Handhabe hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder, wenn der Schuldner nicht "nachzahlt"?
5. Aus welchem Einkommen ist der pfändbare/insolvenzbeschlagene Einkommensanteil zu entnehmen und wer bestimmt dies?
6. Erstrecken sich die Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch automatisch auf das Restschuldbefreiungsverfahren?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Dienstag 29.10.2024 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr & 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3,50 | ||
Vortrags- stunden: |
3,50 | ||
Preis |
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