Veranstaltung »Darf’s ein Nachschlag sein? – Nachtragsverteilung und Nachtragsvergütung«
Kurzbeschreibung:
Besonderheiten der Vergütungsabrechnung für eine besondere Aufgabe.
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Gliederung:
A. Anwendungsfälle der Nachtragsverteilung
I. Insolvenzmasse als Objekt der Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO
II. Insolvenzbeschlag und Wirkungen des Beschlusses
III. Keine Nachtragsverteilung allein wegen Massezuflüssen
IV. Keine Nachtragsverteilung in asymmetrischen Verfahren
V. "Kompetenzgerangel": Insolvenzverwalter oder Treuhänder?
B. Vergütung für eine Nachtragsverteilung (Nachtragsvergütung), § 6 Abs. 1 InsVV
I. Eigenständigkeit der Nachtragsvergütung gegenüber anderen Vergütungen
II. Die zwei Arten der Nachtragsvergütung
III. Die eigenständige Nachtragsvergütung i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 InsVV
1. Voraussetzungen für eine Nachtragsvergütung
2. Ausschluss der Nachtragsvergütung bei Voraussehbarkeit und vorheriger Berücksichtigung, § 6 Abs. 1 Satz 2 InsVV
3. Grundsätze bei der Bemessung der eigenständigen Nachtragsvergütung
a. Berechnungsgrundlage der Nachtragsvergütung
b. Anwendbarkeit des § 1 InsVV?
c. Kein Rückgriff auf eine Vergleichsrechnung mit § 2 InsVV
d. Berücksichtigung der Staffelvergütung
e. Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Insolvenzverfahren und Nachtragsverteilung
f. Regelsatz der Nachtragsverteilung in der Praxis
g. Umschreibung des Normalfalls der Nachtragsverteilung
h. Umgang mit billigen Ermessen gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 InsVV
i. Berücksichtigung der konkreten Besonderheiten der Nachtragsverteilung
j. Mindestvergütung bei der Nachtragsvergütung
k. Auslagen bei der Nachtragsvergütung
l. Umsatzsteuer bei der Nachtragsvergütung
4. Nachtragsvergütung neben der Tätigkeit als Treuhänder
5. Vergütungsantrag für die eigenständige Nachtragsvergütung
a. Antragsbegründung
b. Antragsberechnung
6. gerichtliches Festsetzungsverfahren
IV. Die uneigenständige Nachtragsvergütung i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 InsVV als Bestandteil der Vergütung für das eröffnete Insolvenzverfahren
1. Voraussetzungen für eine uneigenständige Nachtragsvergütung
2. Wie ist die vorhersehbare Nachtragsverteilung in der Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Insolvenzverfahren zu berücksichtigen?
3. Anforderungen an den Vergütungsantrag bei vorhersehbarer Nachtragsvergütung
4. Anforderungen an die gerichtliche Festsetzungsentscheidung bei der Kombination von Vergütung und Nachtragsvergütung
5. Nachträgliche Änderung der Vergütung für die Nachtragsverteilung?
V. Versagung einer eigenständigen Nachtragsvergütung trotz Nachtragsverteilung?
VI. Vergütung bei einer faktischen Nachtragsverteilung ohne Anordnung einer Nachtragsverteilung
VII. Regelungen bei neuen Nachtragsverteilungen in Altverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Ãœbersicht
Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
Ort: | über Internet | ||
Datum: | Freitag 03.05.2024 | ||
Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 3 | ||
Vortrags- stunden: |
3 | ||
Preis |
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