Veranstaltung »Â§ 850c Abs. 6 ZPO - Bestimmung der Pfändungsgrenzen im Insolvenzverfahren bei Unterhaltspflichten«

Kurzbeschreibung:

Vollständige oder nur teilweise Berücksichtigung der Unterhaltsberechtigten und deren Einkommen?

Zielgruppe:

Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit und ohne Vorkenntnisse

Beschreibung:

Im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren natürlicher Personen stellt sich nicht nur u.a. die Frage, wie vielen Personen gegenüber der Schuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und ob Unterhalt tatsächlich leistet wird, sondern auch, ob diese Personen ggf. über eigene Einnahmen verfügen. Bejahendenfalls muss der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder tätig werden, um zu erreichen, dass diese bei der Berechnung der pfändbaren Beträge nicht oder nur anteilig zu berücksichtigen sind.

In der Praxis stellt sich jedoch maßgeblich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Beschlussfassung möglich ist und ob diese prognostisch zu höheren pfändbaren Beträgen führen wird. Auch die Antragstellung und Begründung derartiger Anträge stellt häufig eine Hürde dar.

In dem Seminar werden unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und maßgeblichen Rechtsprechung verschiedene Konstellationen aufgezeigt, wann es angezeigt ist, aktiv zu werden, wenn es darum geht, unterhaltspflichtige Personen des Schuldners nicht oder nur teilweise bei Berechnung der pfändbaren Beträge zu berücksichtigen. Dabei werden verschiedene Berechnungsmethoden ebenso aufgezeigt wie praxisbewährte Formulierungsvorschläge bei der Antragstellung.

Aufgrund der umfänglichen Darstellung ist dieses Seminar auch für Personen geeignet, die sich bislang nicht bzw. nicht vertieft mit dem Thema befasst haben.

Themenschwerpunkte:
- Grundlegendes zu den Unterhaltspflichten des Schuldners
- Definition und Umfang der eigenen Einnahmen der unterhaltsberechtigten Personen
- Berechnungen unter Berücksichtigung verschiedener Fallkonstellationen: Zu welchen Anteilen können Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt bleiben?
- Formulierungsvorschläge
- Möglichkeiten der Berechnung des pfändbaren Betrages vor und nach Beschlussfassung
- Erörterung von Problemstellungen
- Informationsaustausch

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.

Veranstalter:

AGV-Seminare

über Internet

Dienstag 18.06.2024
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

AGV Online-Seminar

Es wird keine besondere Software benötigt.
über Internet

Preisgruppen

197,48€ Standardpreis
zzgl. gesetzl. USt.

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Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen und erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3 Stunden.
Ohne eine Bestätigung der Anwesenheit kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden.

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Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Ãœbersicht

Rechts-
gebiet:
Insolvenz- und Sanierungs­recht
Ort: über Internet
Datum: Dienstag 18.06.2024
Zeitraum 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR197,48
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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