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30.04.2026 |
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GEAS: AMMVO – das neue Dublinverfahren
Das Dublinverfahren ist ab 12.06.2026 in der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMVO) geregelt. Was ändert sich bei den Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Staates, den Fristen und den Verfahrensabläufen? Wie unterscheidet sich die Überstellungsentscheidung vom bisherigen Unzulässigkeitsbescheid und welche Änderungen gibt es beim Rechtsschutz? Unter welchen Bedingungen kann die Überstellungsfrist auf nun bis zu drei Jahre verlängert werden? Wie – unzureichend – wurde das AsylG an die neuen Regelungen der AMMVO angepasst? Berenice Böhlo / Maria Bethke |
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. |
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