Veranstalter »AGV Anytime«
AGV Anytime
Hegelallee 57
14467 Potsdam
Deutschland
Telefon: 0331 28 12 89 19 WWW: /agv-anytime.de/
AGV Anytime: So gut wie AGV Seminare, nur noch flexibler.
!!! Direkt buchen auf www.AGV-Anytime.de und sofort nutzen können!!!!
AGV Anytime sind Fortbildungsseminare in Form spezieller Videoseminare zum Insolvenzrecht für Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und Insolvenzsachbearbeiter.
Anytime-Seminare versuchen die Themen kompakt zu behandeln. Anytime-Seminare sind daher immer kürzer als normale Seminare. Damit es schneller geht und Sie Ihre Zeit auch noch anders nutzen können.
AGV Anytime können Sie jederzeit buchen und sofort nutzen.
Nach Buchung Ihres AGV Anytime-Videos können Sie das Video sogleich nutzen. Jederzeit. Egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Am Wochenende oder an Feiertagen. Anytime: Wie es Ihnen passt.
Sie müssen nicht mehr warten, bis der Seminartag gekommen ist. Das Thema interessiert Sie gerade jetzt? Dann können Sie das Video auch jetzt sofort nutzen.
Und Sie können sich das Thema so oft ansehen, wie Sie wollen. 10 Tage lang.
Sie wurden durch einen wichtigen Anruf unterbrochen? Kein Problem. Einfach anhalten. Dann noch einmal von vorn. Oder auch nur die letzten Minuten erneut. Oder erst Morgen weiter. Wie Sie wollen. Eben: Anytime.
Sie haben eine Frage, ein Problem? Wenn wir das Antwortvideo haben können Sie es sofort sehen. Tag oder Nacht, am Wochenende, an Feiertagen. Wann immer es in Ihren Zeitplan, zu Ihrer Arbeit passt. Anytime!
(Es findet keinerlei Überwachung des Lernerfolgs statt. Es besteht kein Anspruch durch mündliche Fragen eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs zu erhalten.)
Eine Teilnahmebescheinigung kann Ihnen bei einem AGV Anytime-Seminar leider nicht ausgestellt werden.
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Ortv |
Titel, Leiterv |
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Belegung |
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18.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters gem. § 12a InsVV
Welche Besonderheiten sind zu beachten? RiAG Dr. Thorsten Graeber |
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21.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Die korrekte Berechnung der Auslagenpauschale gemäß § 8 Absatz 3 InsVV in der Praxis
Wie ist die Auslagenpauschale richtig zu berechnen damit man kein Geld verliert? RiAG Dr. Thorsten Graeber |
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22.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalter
Was gehört dazu und was nicht? RiAG Dr. Thorsten Graeber |
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23.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Unpfändbare Vermögenswerte bei Selbstständigen und Besonderheiten Insolvenzbeschlag (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 InsO)
Es bewegt sich was?! – Unter welchen Voraussetzungen ist bewegliches Vermögen im Insolvenzverfahren Selbstständiger (nicht) Insolvenzmasse? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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28.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Pfändungsschutzkonto (P-Konto) - P-Kontenbescheinigung
Welche Bezüge können über die P-Kontenbescheinigung pfändungsgeschützt werden und wie grenz man dies von einer abweichenden Festsetzung ab? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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29.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Unternehmensfortführung im Eröffnungsverfahren: Behandlung nachlaufender Masseverbindlichkeiten in der Vergütung
Behandlung von nicht vollständig befriedigten Masseverbindlichkeiten des Eröffnungsverfahrens in der Vergütung des Insolvenzverwalters des eröffneten Verfahrens RiAG Dr. Thorsten Graeber |
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30.12.2026 |
Online
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Anytime-Seminar: Einkommen, P-Konto und Verstrickung
Verstricktes Einkommen, vertrackte Erinnerung und was hat das mit dem Bankguthaben zu tun? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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04.01.2027 |
Online
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Anytime-Seminar: Absonderungsrechte und Erlöse in der Rechnungslegung
Wie bucht man die Abrechnung gegenüber dem Absonderungsberechtigten richtig? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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05.01.2027 |
Online
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Anytime-Seminar: Freigabe einzelner Vermögensgegenstände gegen Entgelt
Wann kommt eine Freigabe einzelner Vermögenswerte gegen Entgelt in Frage und wie regelt man den "Ablösebetrag"? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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06.01.2027 |
Online
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Anytime-Seminar: Unternehmensfortführung und Überschuss (Schlussrechnung)
Nach welchen Kriterien verbucht man die Einnahmen/Ausgaben aus einer Unternehmensfortführung und welche Bedeutung hat dies für die Überschussermittlung? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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07.01.2027 |
Online
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Anytime-Seminar: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO und Abführungsbetrag gem. § 295a InsO
Wie berechnet man den Abführungsbetrag nach Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit und wer ist dafür verantwortlich? Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com. |
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08.01.2027 |
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Anytime-Seminar: Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder
Wofür gibt es wieviel Geld? Wer übernimmt welche Kosten? RiAG Dr. Thorsten Graeber |
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freie Plätze
wenige freie Plätze
ausgebucht
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