Veranstaltung »Barrierefreie Websites: Neue Pflicht für Unternehmen«
Beschreibung:
Anforderungen durch das BFSG, praktische Umsetzung und Fristen
Seit dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Für Marketing-, IT- und Rechtsabteilungen sowie die Geschäftsführung stellen sich damit zentrale Fragen:
- Bin ich mit meinen digitalen Angeboten vom Gesetz betroffen?
- Erfüllen unsere Webangebote die Anforderungen der WCAG 2.1?
- Muss die gesamte Website angepasst werden – etwa für Screenreader, Kontraste, Schriftgrößen oder Tastaturbedienung?
- Welche Fristen gelten – und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Das Webinar liefert konkrete Antworten – kompakt, praxisnah und rechtlich fundiert. Es richtet sich an Rechtsanwaltskanzleien, die beratend tätig, aber auch an Agenturen und Unternehmensverantwortliche, die digitale Angebote konzipieren oder verantworten.
Inhalte:
- Welche digitalen Angebote sind vom BFSG betroffen?
- Was bedeutet „barrierefrei“ konkret – technisch, gestalterisch und rechtlich?
- Was ist Pflicht – und was eher Kür (z. B. eigene Schriftgrößen-Buttons)?
- Welche Pflichten gelten ab wann – und welche Übergangsfristen sind relevant?
- Was gilt für bestehende Seiten – und wann gilt ein Relaunch als neues Angebot?
- Wie testen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit – und was tun, wenn sie nicht konform ist?
- Checkliste, Praxistipps und abschließende Fragerunde
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
Rechts- gebiet: |
Informationstechnologierecht, Urheber- und Medienrecht | ||
Ort: | live via Webinarsoftware | ||
Datum: | Donnerstag 23.10.2025 | ||
Zeitraum | 13:30 bis 16:00 Uhr | ||
FAO-Stunden: | 2,50 | ||
Preis |
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