Veranstaltung »Nachlassinsolvenzverfahren und Nachlasshaftung - Geschäftsanteile als Werte im Nachlassinsolvenzverfahren & Ansprüche aus dem Handelsrecht«
Beschreibung:
Der Erbe ist vielen Haftungsgefahren ausgesetzt, die leider oft unbekannt sind. Das kann man aber ändern. Es geht um Haftungsansprüche, die sich gegen das Eigenvermögen des Erben richten und die die Haftungsmasse des Nachlassinsolvenzverfahrens mehren. Nachlassinsolvenzverwalter und Nachlassgläubiger profitieren davon. In diesem Seminar werden insbesondere Haftungsansprüche aus dem Handelsrecht erörtert. Letztere sind immer dann zu prüfen, wenn der Erblasser selbständiger Kaufmann oder Mitglied einer Personengesellschaft war.
Stirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft und ist Rechtsnachfolge mit dem Erben angeordnet, wird der Erbe Mitglied der Gesellschaft, der Erblasser scheidet aus der Gesellschaft aus. Die Nachlassinsolvenz betrifft in diesem Fall das Eigenvermögen des Erben nicht unmittelbar, es besteht aber ein Abfindungsanspruch des verstorbenen Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft. Über diesen Vermögensanspruch kann im Fall der Nachlassinsolvenz der Verwalter verfügen, ihn zur Masse ziehen und diese so anreichern.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||
| Ort: | Online | ||
| Datum: | Montag 28.09.2026 | ||
| Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||
| FAO-Stunden: | 3 | ||
| Vortrags- stunden: |
3 | ||
| Preis |
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