Veranstaltung »Live-Online-Seminar: Virtuelle Gerichtsverhandlungen - Reform und Auslandsbezug, was geht wie?«

Zielgruppe:

RAE

Beschreibung:

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für alle Fachanwaltschaften (3 h)
- Kooperationsveranstaltung mit dem FI der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und der Rechtsanwaltskammer Koblenz -
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Freitag, 24.04.2025 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
Virtuelle Gerichtsverhandlungen – was muss man wissen und wie geht es im Ausland?
Die Corona-Krise hat den technischen Wandel in der Justiz in bisher nicht für möglich gehaltener Weise beschleunigt und die virtuelle Gerichtsverhandlung aus dem Dornröschenschlaf erweckt. Der Gesetzgeber hat nach einem mühsamen Gesetzgebungsverfahren mittlerweile zahlreiche Einzeländerungen beschlossen, die nun in Kraft sind. Die Möglichkeiten zur Beweiserhebung im Wege der virtuellen Verhandlung wurden neu gefasst und erweitert. Auch der EU-Gesetzgeber war aktiv. Die Veranstaltung stellt die Änderungen, die Möglichkeiten und die Vorteile vor. Zunehmend geraten in der Praxis die rechtlichen Anforderungen an Videoverhandlungen in den Blickpunkt, was im Seminar erläutert wird, ebenso welche Chancen und Risiken für Rechtsanwälte insoweit bestehen.

Im Zentrum steht der Zivilprozess; die dortigen Regelungen gelten aber genauso in Ehesachen/Familienstreitsachen (§ 113 I FamFG) und in der Finanzgerichtsbarkeit (§ 155 S. 1 FGO). Weitgehend sind die Erkenntnisse auf die freiwillige Gerichtsbarkeit, den Arbeitsgerichtsprozess sowie auf die verwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren übertragbar. Das Strafrecht wird nicht behandelt.

Größere Probleme stellen sich immer dann, wenn grenzüberschreitende Verhandlungen anstehen, aber auch hier hat es eine bemerkenswerte Rechtsentwicklung gegeben. Die oft gehörte These, dass grenzüberschreitende Videoverhandlungen unzulässig sind, ist falsch. In manchen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung des Gerichts eine Videovernehmung durchzuführen. Das Seminar zeigt die bestehenden Möglichkeiten auf und erläutert, wie im konkreten Einzelfall mit geringem Aufwand die Rechtslage eruiert werden kann.
Brandaktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden aufgegriffen.

Veranstaltungsinhalt:
Virtuelle Verhandlung – was ist der aktuelle Rechtsstand?
Wie geht die Rechtsprechung mit den neuen Möglichkeiten um?
Der BFH ist skeptisch – was gilt es zu beachten?
Wenn das Gericht zur Videoverhandlung zwingt – was kann man tun?
Wenn der Bildschirm schwarz bleibt – droht ein Versäumnisurteil bei technischen Problemen?
Beweisaufnahmen im virtuellen Raum
Was ist bei Zeugenvernehmungen zu beachten?
Virtuelle Inaugenscheinnahme – nun möglich!
Vorteile von virtuellen Sachverständigenanhörungen
Zuschaltung vom Ausland für Anwalt und Partei – geht das?
EU-Digitalisierungsverordnung - der Durchbruch bei grenzüberschreitenden Verhandlungen?
Virtuelle grenzüberschreitende Beweiserhebungen – was geht wo, wie?
Grenzüberschreitende Sachverständigenanhörungen – einfacher als gedacht!

Referenten:
Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender Richter am LG Frankfurt am Main. Er ist Mitherausgeber der NZM und Redaktionsbeirat der ZMR. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte und Richter unter anderem bei der Deutschen Richterakademie tätig.

Dr. Mark Orthmann ist Richter am LG Frankfurt am Main und derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Er hat verschiedentlich Aufsätze zu zivilprozessrechtlichen Themen in der NJW veröffentlicht und ist als Referent für die Hessische Justizakademie tätig.

online

Montag 27.04.2026
13:00-16:15 Uhr
(3 FAO-Stunden / 3 Vortragsstunden)

online

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Preisgruppen

120,00€
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Arbeits­recht, Bank- und Kapitalmarkt­recht, Bau- und Architekten­recht, Erb­recht, Familien­recht, Gebühren­recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschafts­recht, Informationstechnologie­recht, Insolvenz- und Sanierungs­recht, Medizin­recht, Miet- und Wohnungseigentums­recht, Migrations­recht, Sozial­recht, Steuer­recht, Straf­recht, Urheber- und Medien­recht, Verkehrs­recht, Versicherungs­recht, Verwaltungs­recht
Ort: online
Datum: Montag 27.04.2026
Zeitraum 13:00-16:15 Uhr
FAO-Stunden: 3
Vortrags-
stunden:
3
Preis
EUR120,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Dr. Mark Orthmann
Richter am LG Frankfurt am Main

Dozent

dummy-instructor.jpg Dr. Frank Zschieschack
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt a.M.
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