Veranstaltung »Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat (6 FAO-Stunden)«

Zielgruppe:

RA

Beschreibung:

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Familienrecht" (6 FAO-Stunden)

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsvergütung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet.

Das am 1.6.2025 in Kraft getretene KostBRÄG hat zahlreichen Änderungen insbesondere in Familiensachen gebracht. Diese Änderungen werden intensiv betrachtet und deren Umsetzung in der Praxis eingehend erläutert.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:

Anhebung der Gebührentabellen und der VKH-Tabelle
Übergangsvorschriften im Einzelnen und speziell in Familiensachen: Wann ist noch die „alte“ Gebührentabelle anzuwenden und wann die „neue“ Gebührentabelle?
Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschaftssachen, in Gewaltschutzsachen, in Hausratsachen, in Ehewohnungssachen, in Abstammungssachen
Terminsgebühr in Kindschaftssachen auch bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren!
Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen.

Betrachtet werden ferner spezielle Problematiken in familienrechtlichen Mandaten anhand von praxisnahen Beispielen und aktueller Rechtsprechung; Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:

Scheidungsfolgenvereinbarung: Welche Gebühren entstehen? Gegenstandswert? Oder doch besser Vergütungsvereinbarung?
Außergerichtliche Vertretung: Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – Dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten?
Betrachtung des Verfahrenswertes bei Stufenantrag. Kostenersparnis bei Zahlung des unstreitigen Betrags?
Vergütungsvereinbarung: BGH versus EuGH: Doch keine vorläufige Kostenkalkulation erforderlich? Intensive Betrachtung der BGH – Rechtsprechung!
Vergütungsvereinbarung: Bei welchen Fallkonstellationen drängt sich eine Vergütungsvereinbarung auf? Welche Vergütungsform bietet sich an: Pauschale Vergütung, Zeitvergütung, Stundenhonorar in Kombination mit einem mehrfachen der gesetzlichen Vergütung und einer Erhöhung des Verfahrenswertes! Oder gar ein Erfolgshonorar? Wann ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch?
Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht oder Besprechung mit der Gegenseite!
Verfahrenskostenvorschuss in der Kostenerstattung?

Dozent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
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ONLINE-Seminar:

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Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Online

Mittwoch 06.05.2026
09:00 Uhr – 16:30 Uhr
(6 FAO-Stunden / 6 Vortragsstunden)

Onlineseminar

Onlineseminar
Online

Preisgruppen

270,00€ Seminargebühr
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Familien­recht
Ort: Online
Datum: Mittwoch 06.05.2026
Zeitraum 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
FAO-Stunden: 6
Vortrags-
stunden:
6
Preis
EUR270,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen
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