Veranstaltung »Highlights der Gestaltungsberatung: Ausgewählte Steuergestaltungen für Unternehmer und Immobilienbesitzer (6 FAO-Stunden)«

Zielgruppe:

RA

Beschreibung:

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Familienrecht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Miet- und WEG-Recht" oder "Steuerrecht" (6 FAO-Stunden)

Seminarinhalt:

In dem Seminar werden ausgewählte Gestaltungsansätze für Unternehmer und Immobilienbesitzer anhand von Praxisfällen dargestellt. Der steuerliche Berater soll hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Mandanten nicht „nur“ als laufender Berater zur Seite zu stehen, sondern darüber hinaus auch Empfehlungen zu steuervorteilhaften Gestaltungen geben zu können.


Neben der Darstellung von praxisrelevanten Gestaltungsansätzen erfolgt auch eine eingehende Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO: Was ist erlaubt? Was sollte man vermeiden?

Wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?


Themenübersicht:

Steuergestaltung im Lichte des § 42 AO: Was ist erlaubt? Was sollte man vermeiden? Wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?
Steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien
o Anfangsverluste zum Verlustausgleich im Privatvermögen nutzen
o Spätere Gewinne im Betriebsvermögen gering versteuern (AfA-Step-Up, KSt 15/10%, erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)
o Exit-Strategie: Vermeidung / Verminderung der Ausschüttungsbelastung bei der GmbH
Verschiedene Gestaltungen zur Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage bei Bestandsimmobilien
Gewerbesteueroptimierung durch Sitzverlegung und Gründung von „Servicegesellschaften“
Wenn die Gründung einer Holding-GmbH versäumt wurde: Gestaltungsansätze zur nachträglichen Errichtung einer Holdingstruktur zur Inanspruchnahme von § 8b KStG bzw. zur steuerfreien Veräußerung von GmbH-Anteilen bei anstehendem Unternehmensverkauf
Die Familiengenossenschaft als taugliches Gestaltungsinstrument (i) zur steuermindernden Berücksichtigung privater Aufwendungen, (ii) zur Erzielung steuerfreier Immobilieneinkünfte oder (iii) zur steueroptimierten Nachfolge???
Gestaltungsoptionen bei der Gewinnverteilung und Gewinnverwendung, um den unterschiedlichen Liquiditätsbedürfnissen der (Familien-)Gesellschafter Rechnung zu tragen
o Disquotale Gewinnausschüttungen, gespaltene Gewinnverwendung, disquotale Einlagen, personenbezogene Rücklagenkonten
Gestaltungsansätze zur Verlagerung von Einkünften auf (minderjährige) Kinder (Ausnutzung Grundfreibeträge und Erzielung von Progressionseffekten)
Gestaltungsmöglichkeiten, um „schädliches Verwaltungsvermögen“ (z.B. fremdvermietete Immobilien) als nach §§ 13a/b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen zu übertragen

Dozent: Dipl.-Finw. (FH) Nico Schley, Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

_____________________________________________________________

ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Online

Dienstag 19.05.2026
09:00 Uhr - 16:00 Uhr
(6 FAO-Stunden / 6 Vortragsstunden)

Onlineseminar

Onlineseminar
Online

Preisgruppen

240,00€ Seminargebühr
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Familien­recht, Handels- und Gesellschafts­recht, Miet- und Wohnungseigentums­recht, Steuer­recht
Ort: Online
Datum: Dienstag 19.05.2026
Zeitraum 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
FAO-Stunden: 6
Vortrags-
stunden:
6
Preis
EUR240,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Nico Schley
Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Zurück