Veranstaltung » 9. Stuttgarter Medizinrechtstage - 15 FAO-Stunden an zwei Tagen«

Zielgruppe:

RA

Beschreibung:

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Medizinrecht" (15 FAO-Stunden)

Tag 1: Mittwoch, 15.07.2026, 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Modul 1: Freund oder Feind? Anwaltlicher Umgang mit Sachverständigen im Arzthaftungsprozess
Mittwoch 15.07.2026, 09:00 Uhr –13:15 Uhr
Dozent: Dr. jur. Tim Neelmeier, Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe

Seminarinhalt:

Angesichts der überragenden Bedeutung ärztlicher Sachverständiger im Arzthaftungsprozess setzt sich die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung mit dem Spannungsfeld zwischen berechtigter anwaltlicher Interessenvertretung und fachlicher Unabhängigkeit der Sachverständigen auseinander. Wie kann in der Praxis sinnvoll auf den Beweisbeschluss der Kammer Einfluss genommen werden, insbesondere zur Vorbereitung der Sachverständigenauswahl gemäß § 404 Abs. 2 ZPO oder bei der Vorgabe der Anknüpfungstatsachen gemäß § 404a Abs. 3 ZPO? Wie weit reicht der oft zitierte „Grundsatz der fachgleichen Begutachtung“ überhaupt und wie lässt sich das Fragerecht der Parteien möglichst effektiv zur Geltung bringen? Wann besteht ein Recht auf „Schriftsatznachlass“ nach dem Beweistermin? Unter welchen Umständen hat ein Ablehnungsantrag gegen Sachverständige ausnahmsweise Aussicht auf Erfolg?

Da viele OLG-Senate die Sachverständigen zur Berufungsverhandlung erneut laden, lohnen sich nähere Überlegungen zum anwaltlichen Umgang mit Sachverständigen in rechtlicher und praktischer Hinsicht doppelt.



Modul 2: Die Fehlertypen im Arzthaftungsprozess
Mittwoch, 15.07.2026, 13:45 Uhr – 16:30 Uhr
Dozent: Jürgen Rieger, Vors. Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Seminarinhalt:

Fehler bei der ärztlichen Heilbehandlung lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen. Deren Unterscheidung hat im Arzthaftungsprozess oft eine große Bedeutung. So kann die zutreffende Differenzierung im Hinblick auf den Nachweis der Kausalität eines Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden entscheidend sein. Immer wieder bestehen aber erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Fehlertypen. Dies betrifft vor allem die Abgrenzung zwischen Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler sowie zwischen Befunderhebungsfehler und Fehler der therapeutischen Information.

Das Seminar befasst sich mit den einzelnen Fehlertypen im Arzthaftungsrecht und deren Abgrenzung unter Berücksichtigung praktischer Fälle und der aktuellen Rechtsprechung.



Modul 3: Der fieberhafte Infekt in der allgemeinmedizinischen Praxis
Mittwoch 15.07.2026, 17:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dozent: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Seminarinhalt:

Der fieberhafte Infekt ist der häufigste Grund für Vorstellungen in der allgemeinmedizinischen Praxis.

Der Vortrag befasst sich mit der medizinischen Frage, welche Differentialdiagnosen dafür in Betracht kommen und welche Untersuchungen erforderlich sind, um die erforderliche Abgrenzung zwischen „harmlos“ und „akut interventionsbedürtig“ korrekt vornehmen zu können

Tag 2: Donnerstag, 16.07.2026, 09:00 Uhr - 18:00 Uhr


Modul 4: Radiologie für Anwälte
Donnerstag 16.07.2026, 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Dozenten: Frau Dr. Anna Grub und Frau Dr. med. Simon

Seminarinhalt:

Teil 1:
Vorstellung der wesentlichen bildgebenden Verfahren in der Medizin - wie Röntgen, MRT, CT, Sonographie - Verständnis der grundlegenden technischen Hintergründe, was wird bei den jeweiligen Untersuchungsmethoden sichtbar und was nicht, wann werden sie typischerweise angewandt.

Besprechung typischer Untersuchungsbilder ohne und mit Pathologien.

Teil 2:
Darstellung ausgewählter Haftungsfälle aufgrund fehlerhafter Auswertung oder Unterlassung bildgebender Verfahren.

Erläuterung wesentlicher Haftungsnormen wie unterlassene Befunderhebung nach § 630 h Abs. 5 BGB und Rechtsprechung zum Diagnosefehler.



Modul 5: Der Arzthaftungsprozess aus richterlicher Sicht – Zusammenarbeit von Gericht und Anwälten – mit praktischen Tipps
Donnerstag 16.07.2026, 11:30 Uhr – 14:15 Uhr
Dozentin: Claudia Schumacher-Diehl, Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg - Arthaftungskammer

Seminarinhalt:

· Der Arzthaftungsprozess aus richterlicher Sicht: Vorgehensweise / Wahl des Verfahrens Relevanz der Prozessmaximen der ZPO für den Prozess

· Der Verhandlungstermin / die Beweisaufnahme: Vorbereitung – Möglichkeiten des Ablaufs vor Einholung des Gutachtens – nach Vorliegen des Gutachtens – Ziel?;
mit Beispielen aus der Praxis
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung

· Verhältnis der an dem Prozess Beteiligten zueinander, auch mit Blick auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Vergleichs
Respekt und Akzeptanz der „Rollen“ zugunsten des Verfahrens / der Parteien
Führen von Vergleichsgesprächen

· Die Entscheidung – das Urteil: Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem „Streitgegenstand“ / der Sach- und Streitstand und die Beweisaufnahme

· Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch



Modul 6: Prozessuale Besonderheiten im Zahnarzthaftungsprozess, insbesondere die leidige Frage der zumutbaren Nachbesserung und der Umfang des Versicherungsschutzes
Donnerstag 16.07.2026, 14:45 Uhr – 18:00 Uhr
Dozent: Dirk Hüwe, Fachanwalt für Medizinrecht

Seminarinhalt:

Zahnarzthaftungsprozesse sind unbeliebt. Das gilt sowohl für die damit befassten Gerichte sowie die prozessuale Vertretung der Parteien. Das mag u. a. daran liegen, dass sich kaum jemand auf den eigenen Zahnarztbesuch freut. In den zivilrechtlichen Verfahren, die der Referent regelmäßig betreut, verhält sich die große Masse der Verfahren über nicht passenden Zahnersatz. Es gibt häufig Streit darüber, ob es überhaupt und ggf. in welchem Umfang zumutbar ist, Nachbesserungsmaßnahmen zu dulden. Schließlich ist man mit dem primären Behandlungsergebnis ohnehin schon unzufrieden. Das Vertrauensverhältnis zum Behandler marodiert stetig. Hinzu kommt, dass es neben einem angemessenen Schmerzensgeld häufig um das liebe Geld geht, denn Zahnersatz ist teuer und wird meist nur teilweise von den Kassen bezuschusst. Auf der Behandlerseite ist dann oft die Überraschung groß, wenn erstmals im Prozess aufgezeigt wird, dass der Haftpflichtversicherer für Honorarfragen nicht zuständig ist.

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HYBRID-Veranstaltung:

Die Seminarveranstaltung wird HYBRID angeboten, d.h. Sie haben die Möglichkeit, Online an der Veranstaltung teilzunehmen oder in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart.

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Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer:

Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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Bitte beachten Sie als Hybrid-Teilnehmer:

Sie können in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart teilnehmen. Die Präsenzteilnehmerzahl ist gedeckelt. Bitte geben Sie bei der Seminarbuchung unter „Bemerkungen“ ein, dass Sie in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen. Wir behalten uns vor, bei zu wenig Anmeldungen zur Präsenzteilnahme die Veranstaltung ausschließlich im Online-Format durchzuführen.

Online

Mittwoch 15.07.2026 - Donnerstag 16.07.2026
jeweils 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
(15 FAO-Stunden / 15 Vortragsstunden)

Onlineseminar

Onlineseminar
Online

Preisgruppen

690,00€ Seminargebühr
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Medizin­recht
Ort: Online
Datum: Mittwoch 15.07.2026 - Donnerstag 16.07.2026
Zeitraum jeweils 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
FAO-Stunden: 15
Vortrags-
stunden:
15
Preis
EUR690,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Dirk Hüwe
Fachanwalt für Medizinrecht
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