Veranstaltung »Einzelermächtigung: Richtig beantragen, Richtig umsetzen, Haftung ausschließen«
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/innen, Berater/innen
Beschreibung:
Das Mittel der "Einzelermächtigung" ist seit Langem in der Insolvenzpraxis bekannt, indes wird es häufig weder korrekt noch immer ausreichend angewendet. Folge sind dann drohende Haftungsansprüche für die vorläufigen Insolvenzverwalter*innen und Forderungsausfall für Lieferanten und Dienstleister im Eröffnungsverfahren, trotz ihrer "Beiträge" zur Betriebsfortführung. Signifikant haben aktuell das AG Hamburg und der BGH, zufällig unter dem gleichen Datum, dem 21.03.2024, signifikante Entscheidungen zum Einzelermächtigungs-Thema getroffen. Diese "Lupe" erläutert das Umfeld zu Einzelermächtigung, grenzt zu Treuhandkonto und Bargeschäft ab und zeigt die richtige Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht auf, wie sie auch in gerichtlichen "Leitlinien" festgehalten ist.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||||
| Ort: | Online | ||||
| Datum: | Dienstag 03.11.2026 | ||||
| Zeitraum | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr | ||||
| FAO-Stunden: | 2 | ||||
| Vortrags- stunden: |
2 | ||||
| Preis |
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