Veranstaltung »Abwicklung von Kleininsolvenzverfahren und Wohlverhaltensperioden in der Praxis«
Kurzbeschreibung:
Praxistipps zu Praxisproblemen, erläutert von einer Praktikerin
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen
Beschreibung:
Verbraucherinsolvenzverfahren sind selten spektakulär - dafür steckt die Praxi voller rechtlicher und tatsächlicher Besonderheiten.
Gerade bei scheinbar einfachen Sachverhalten entstehen immer wieder Fragen, die für die weitere Verfahrensentwicklung entscheidend sein können.
In diesem Seminar zeigt Frau Brenner, ausgebildete Rechtspflegerin und langjährig erfahrene Insolvenzverwalterin mit besonderem Schwerpunkt im Verbraucherinsolvenzverfahren und in der Treuhändertätigkeit, wo die typischen Praxisprobleme liegen und wie sie effizient und rechtssicher gelöst werden können mit dem Ziel, Verfahren sicherer, effizienter und ohne unnötige Reibungsverluste abzuwickeln.
Praxisprobleme bei der Abwicklung des eröffneten Insolvenzverfahrens:
- Mietverhältnis und Freigabe: Enthaftungserklärung nach § 109 InsO und die Folgen der Freigabe
- Bankkonto und Pfändungsschutz: Umgang mit dem bei Eröffnung bestehenden Girokonto oder Pfändungsschutzkonto - insbesondere Probleme bei Kontopfändung vor Insolvenzeröffnung
- Ermittlung des pfändbaren Einkommens: Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO und nach § 850e Ziff. 2 ZPO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- selbstständige Tätigkeit des Schuldners: Freigabeerklärung nach § 35 Abs. InsO und Abführungspflicht nach § 295a InsO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- ausgenommene Forderung nach § 302 InsO: Voraussetzungen und Besonderheiten bei Aufnahme des entsprechenden Attributs in die Tabelle
Praxisprobleme bei der Abwicklung der Wohlverhaltensperiode:
- Treuhänderpflichten nach § 292 InsO: Kontrolle, Aufgaben und typische Haftungsfragen
- "neue" Obliegenheiten nach § 295 Satz 1 Nr. 2 und 5 InsO: Was ist tatsächlich zu beachten und wie ist damit in der Praxis umzugehen?
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nach der FAO nicht erteilt werden.
Eine Anmeldung gilt nur für einen Teilnehmer!
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzsachbearbeitung | ||||
| Ort: | Online | ||||
| Datum: | Montag 26.10.2026 | ||||
| Zeitraum | 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr | ||||
| FAO-Stunden: | 3 | ||||
| Vortrags- stunden: |
3 | ||||
| Preis |
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