Veranstaltung »Live-Online-Seminar: Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung«

Zielgruppe:

RAE

Beschreibung:

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familien- oder Erb- oder Handels- und Gesellschafts- oder Steuerrecht (4 h)
- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Freitag, den 04.12.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.
Seminarbeschreibung:

In der Nachfolgeberatung nimmt die Bedeutung von Stiftungen stetig zu. Mandanten möchten immer häufiger zu den Vor- und Nachteilen dieses Instruments beraten werden. Steuerliche Privilegien stehen bei der Errichtung einer Stiftung meist im Vordergrund. Unabhängig davon kann die Stiftung ein zivilrechtlich sinnvolles Instrument der Nachfolgegestaltung darstellen, zB um Vermögen vor dem ungehinderten Zugriff Dritter zu schützen. Zum Teil kommt die Stiftung aber auch als geeignetes Vehikel in Betracht, um unerwünschte steuerliche Effekte zu vermeiden – insbesondere in Wegzugskonstellationen oder bei im Ausland ansässigen Begünstigten. Dabei müssen aber auch immer die steuerlichen Nachteile berücksichtigt werden (Stichworte: Erbersatzsteuer/Hinzurechnungsbesteuerung). In unserem Seminar zeigen wir Ihnen auf, in welchen Konstellationen Stiftungen sinnvoll sind und in welchen nicht. Schwerpunkt dabei ist die Familienstiftung. Ferner sprechen wir über die zivilrechtlichen Möglichkeiten, solche Stiftungen auszugestalten und stellen die relevanten steuerlichen Aspekte dar.
 Inhalte sind unter anderem:
 
Stiftungen in der Nachfolgeplanung – in welchen Fällen sind sie sinnvoll? Welche Alternativen gibt es?
 
Zivilrechtliche Unterschiede: rechtsfähige Stiftung – nicht rechtsfähige (Treuhand) Stiftung

Erste Erfahrungen mit der Stiftungsrechtsreform
 
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Stiftungen

a.   Welche Organe sind zweckmäßig/zwingend?
b.   Wer kann Begünstigter sein?
c.    In welcher Form kann die Stiftung die Familie und den Stifter begünstigen?
d.   Unter welchen Voraussetzungen kann die Satzung geändert oder die Stiftung aufgelöst werden?
 
5.  Einfluss der Stiftungsaufsicht auf die Errichtung der Stiftung und die Verwaltung des Stiftungsvermögens bei der rechtsfähigen Stiftung
 
6.  Ertragsteuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung     
 
7.  Erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte bei der Ausstattung von Stiftungen
 
8.  Vermeidung/Reduzierung der Erbersatzsteuer
 
9.  Besteuerung der Zuwendungen an die Destinatäre und Anfallsberechtigten
 
10. Die Familienstiftung im internationalen Umfeld

    a. Die Ausländische Familienstiftung

 b. Die inländische Familienstiftung mit Vermögen/Begünstigen in Ausland

c. Familienstiftungen als Instrumente zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
 

Referent:
Dr. Klaus Olbing, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Sozietät Streck Mack Schwedhelm, ua. Mitautor des Kommentars Streck, KStG, 8. Aufl., 2014, Vorsitzender des Steuerrechts­ausschusses sowie Mitglied des Insolvenzrechtsaus­schusses im Deutschen AnwaltVerein, Berlin

online

Montag 07.12.2026
12:30-17:00 Uhr
(4 FAO-Stunden / 4 Vortragsstunden)

online

online
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Preisgruppen

190,00€
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Erb­recht, Familien­recht, Handels- und Gesellschafts­recht, Steuer­recht
Ort: online
Datum: Montag 07.12.2026
Zeitraum 12:30-17:00 Uhr
FAO-Stunden: 4
Vortrags-
stunden:
4
Preis
EUR190,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Dr. Klaus Olbing
Rechtsanwalt
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