Veranstaltung »Personenschaden: Update (5 FAO-Stunden)«

Zielgruppe:

RA

Beschreibung:

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Medizinrecht" oder "Verkehrsrecht" oder "Versicherungsrecht" oder "Sozialrecht" (5 FAO-Stunden)

Seminarinhalte:

Die Veranstaltung stellt aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im Personenschaden dar, etwa die "Kehrtwende" des Bundesgerichtshofs zur Schockschadenszurechnung und die neueste Judikatur in den Bereichen Erwerbsausfall, Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarf mit Hinweisen zur Bedeutung und Folgen für die Praxis. Besonderes Augenmerk gilt wie immer den Haftungsrisiken für den Rechtsanwalt (Verjährung!).

Dozent: Dr. Jan Luckey, LL.M., Richter am OLG Köln

___________________________________________________________________________________________________________________________________________

ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Online

Freitag 13.11.2026
09:00 Uhr - 15:00 Uhr
(5 FAO-Stunden / 5 Vortragsstunden)

Onlineseminar

Onlineseminar
Online

Preisgruppen

230,00€ Seminargebühr
zzgl. gesetzl. USt.

Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Medizin­recht, Sozial­recht, Verkehrs­recht, Versicherungs­recht
Ort: Online
Datum: Freitag 13.11.2026
Zeitraum 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
FAO-Stunden: 5
Vortrags-
stunden:
5
Preis
EUR230,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Dr. Jan Luckey
Richter am Oberlandesgericht Köln
Zurück