Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Die Reform des Namensrechts«
Kurzbeschreibung:
Nikolaus J. Plitzko, Fachdozent für Familienrecht und Internationales Privatrecht, Berlin: Die Reform des Namensrechts
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Zum 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 185). Durch die Reform kommt es zu einer Vielzahl von Änderungen im zivilrechtlichen Namensrecht. Besonders die Anknüpfung internationaler Sachverhalte unterliegt weitreichenden Veränderungen. Aber auch im BGB werden durch die Einführung des echten Doppelnamens für Eheleute, aber auch für Kinder nichtverheirateter Eltern lang ersehnte Reformen umgesetzt. Ob die Reform des Namensrechts geglückt ist oder der Gesetzgeber bei seinem Reformeifer über das Ziel hinausgeschossen ist, wird der Referent mit ihnen besprechen, erste Anwendungserfahrungen liegen nun vor. In dieser Fortbildung werden insbesondere folgende Aspekte der Reform des Ehe- und Geburtsnamensrecht sowie des Internationalen Namensrechts erörtert:
» Ehenamensrecht
» Geburtsnamensrecht
» Internationales Namensrecht
» Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 67 EGBGB
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Familienrecht | ||
| Ort: | ZOOM | ||
| Datum: | Dienstag 05.05.2026 | ||
| Zeitraum | 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr | ||
| FAO-Stunden: | 2,50 | ||
| Vortrags- stunden: |
2,50 | ||
| Preis |
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