Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Inobhutnahmen und familiengerichtliche Eilentscheidungen«

Kurzbeschreibung:

Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop, Lehrbeauftragter a. d. Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes NRW.: Inobhutnahmen und familiengerichtliche Eilentscheidungen

Zielgruppe:

Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.

Beschreibung:

Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII sind zentrale Schutzmaßnahmen im deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Die kommen dann zum Einsatz, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist. Die rechtliche Grundlage für die Inobhutnahme bildet § 42 SGB VIII. Die eigentlich klaren Vorgaben der Vorschrift werden allerdings erfahrungsgemäß nicht allerorts verbindlich eingehalten, was auf unterschiedliche Hindernisse zurückzuführen ist. Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII stellt ein zentrales und zugleich enorm grundrechtssensibles Handlungsfeld für junge Menschen und deren Familien dar. Deshalb ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorraussetzungen für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes unerlässlich, wenn im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, rechtlichen Vorgaben und praktischer Umsetzbarkeit kindeswohlgerechte und zugleich rechtmäßige Lösungen gefunden werden sollen.

Referent/in:

Jan Prinz (Richter)

Veranstalter:

goldwerth UG

ZOOM

Montag 12.10.2026
14:00 Uhr bis 16:45 Uhr
(2,50 FAO-Stunden / 2,50 Vortragsstunden)

ZOOM


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Preisgruppen

95,00€ Standard
zzgl. gesetzl. USt.

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Alle Informationen beruhen auf Angaben des Veranstalters.

Übersicht

Rechts-
gebiet:
Familien­recht
Ort: ZOOM
Datum: Montag 12.10.2026
Zeitraum 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr
FAO-Stunden: 2,50
Vortrags-
stunden:
2,50
Preis
EUR95,00
zzgl. gesetzl. USt.
Kostenpflichtig buchen

Dozent

dummy-instructor.jpg Jan Prinz
Richter
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