Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Die "Istanbul-Konvention" - aktuelle Gesetzesreformen und Gewaltschutz im Kindschaftsrecht«
Kurzbeschreibung:
Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop, Lehrbeauftragter a. d. Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes NRW.: Die "Istanbul-Konvention" - aktuelle Gesetzesreformen und Gewaltschutz im Kindschaftsrecht
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmenden die zentralen derzeit bestehenden Einflüsse des „Gewaltschutzübereinkommens" im Kindschaftsrecht aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der betroffenen Minderjährigen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.
Hier werden die Regelungen der sog. Istanbulkonvention, die einen Bezug zum Kindschaftsrecht aufweisen, in den Blick genommen. Dabei werden die Art. 26, 31, 51 IK, insbesondere der maßstabsmodifizierende Art. 31 IK, beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird der Normcharakter der Istanbulkonvention erläutert und der von der Rechtsprechung hierzu entwickelte Maßstab aufgezeigt.
Schließlich sollen die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers dargestellt werden. Das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz soll vorgestellt und der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden. Dabei zeigt das Seminar die Reformideen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Familienrecht, Strafrecht | ||
| Ort: | ZOOM | ||
| Datum: | Dienstag 17.11.2026 | ||
| Zeitraum | 08:30 Uhr bis 11:15 Uhr | ||
| FAO-Stunden: | 2,50 | ||
| Vortrags- stunden: |
2,50 | ||
| Preis |
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