Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Kindesanhörung & Gesprächsführung«
Kurzbeschreibung:
Rosalie Reinisch, Fachdozentin für Vernehmungslehre / Kommunikations- und Sozialpsychologie: Kindesanhörung & Gesprächsführung
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Dieses praxisorientierte Online-Seminar richtet sich an Fachanwälte für Familien- und Strafrecht, die ihre Kenntnisse zu Anhörungen von Kindern und Jugendlichen erweitern möchten. Es vermittelt umfassend die rechtlichen Grundlagen der Kindesanhörung, einschließlich der Anhörungspflicht, der Altersgrenzen und der Ausnahmen bei Gefahr im Verzug oder gesundheitlicher Einschränkungen. Sie erhalten einen fundierten Überblick über den Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen, der für die Beurteilung der Aussagefähigkeit entscheidend ist. Dabei werden Aspekte wie persönliche Reife, Sprach- und Reflexionsfähigkeit, kognitive Einschränkungen, Konzentrationsfähigkeit und soziale Kompetenzen behandelt Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf geeigneten und ungeeigneten Fragetechniken sowie nonverbaler Kommunikation, um Aussagen sachgerecht zu erfassen. Zusätzlich werden die Schnittstellen zum Strafrecht aufgezeigt, etwa bei parallelen Verfahren, Zusammenarbeit mit Verfahrensbeiständen, Sachverständigen oder Jugendämtern, und wie Mehrfachbefragungen vermieden werden können.Â
» Rechtliche Grundlagen der KindesanhörungÂ
» Das Kind & EntwicklungsstandÂ
» Rahmenbedingungen & BefragungsformenÂ
» Fragetechniken & nonverbale KommunikationÂ
» Durchführung / GesprächsführungÂ
» Berührung Straf- & FamilienrechtÂ
» Geeignete & ungeeignete FrageformenÂ
» Ausblick / Best Practices
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Familienrecht | ||
| Ort: | ZOOM | ||
| Datum: | Mittwoch 28.10.2026 | ||
| Zeitraum | 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr | ||
| FAO-Stunden: | 2,50 | ||
| Vortrags- stunden: |
2,50 | ||
| Preis |
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