Veranstaltung »Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO: Haftungsfallen: Mandatsannahme/ Gestaltung«
Kurzbeschreibung:
Peter F. Betz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Pfaffenhofen: Haftungsfallen: Mandatsannahme/ Gestaltung
Zielgruppe:
Fachanwälte und Fachanwältinnen sowie Interessierte, die sich im oben genannten Thema weiterbilden wollen.
Beschreibung:
Ein Testament ist schnell geschrieben.Â
Die Haftung dafür hält ein Anwaltsleben.Â
Wer im Erbrecht gestaltet, entscheidet nicht nur über Vermögen, Familienfrieden und steuerliche Folgen - sondern häufig auch darüber, ob die eigene Beratung später einer gerichtlichen Prüfung standhält. Dieser Fortbildungsvortrag richtet den Blick konsequent auf die Gestaltungspraxis: klar, kritisch und mit dem Blick des Praktikers auf die Stellen, an denen aus einer gut gemeinten Klausel, einem gut gemeinten Rat, einem für den Mandanten billigen Weg eine teure Haftungsfalle werden kann.Â
» Gemeinschaftliches Testament:Â
» Erbvertrag
» Vor- und Nacherbschaft
» GeschiedenentestamentÂ
» Erwachsenenadoption
» 24 aktuelle Entscheidungen aus der GestaltungspraxisÂ
» zahlreiche sofort einsetzbare Formulierungsvorschläge und Muster.Â
Aber auch die Arbeit in und mit der Kanzleistruktur kommt nicht zu kurz mit Musterformulierungen zur Vergütung, Haftung und einem ausführlichen Parcours zur Nutzung von KI in diesen Bereichen.
Rechtsanwalt Peter Betz gehört zu den TOP Anwälten im Erbrecht in Deutschland, die das F.A.Z. Institut und QuantiQuest erstmals für 2026 auf Basis von Kollegenempfehlungen und Mandantenbewertungen ermittelt hat.
Referent/in:
Veranstalter:
Übersicht
| Rechts- gebiet: |
Erbrecht | ||
| Ort: | ZOOM | ||
| Datum: | Mittwoch 23.09.2026 | ||
| Zeitraum | 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr | ||
| FAO-Stunden: | 2,50 | ||
| Vortrags- stunden: |
2,50 | ||
| Preis |
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