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21.04.2026 |
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GEAS: Beschleunigte Verfahren und Folgeantrag
Das neue GEAS enthält verschiedene Konstellationen, in denen die Ablehnung von Anträgen auf internationalen Schutz im beschleunigten Verfahren möglich ist. In dieser Fortbildung sollen die verschiedenen Verfahrenskonstellationen vorgestellt werden, mit besonderem Augenmerk auf die sog. Folgeantrags-, bzw. Zweitantragsverfahren. Im Anschluss soll ein Austausch über die rechtlichen Möglichkeiten und Strategien stattfinden. Julius Becker (Rechtsanwalt) |
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22.04.2026 |
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Berufung in Wohnraummietsachen
Im Rahmen der Fortbildung befassen wir uns mit gängigen und häufig auftretenden Problemen im Berufungsverfahren. Es wird neben der notwendigen Beschwer, der Verspätung und dem Vollstreckungsschutz auch um taktische Fragen und Strategien zur optimalen Umsetzung der Zielvorgaben der Mandant*innen gehen. Henrik Solf (Rechtsanwalt) |
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30.04.2026 |
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GEAS: AMMVO – das neue Dublinverfahren
Das Dublinverfahren ist ab 12.06.2026 in der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMVO) geregelt. Was ändert sich bei den Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Staates, den Fristen und den Verfahrensabläufen? Wie unterscheidet sich die Überstellungsentscheidung vom bisherigen Unzulässigkeitsbescheid und welche Änderungen gibt es beim Rechtsschutz? Unter welchen Bedingungen kann die Überstellungsfrist auf nun bis zu drei Jahre verlängert werden? Wie – unzureichend – wurde das AsylG an die neuen Regelungen der AMMVO angepasst? Berenice Böhlo / Maria Bethke |
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05.05.2026 |
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Die Ablehnung des Asylantrags als 'offensichtlich unbegründet'
Die Qualifizierung einer Asylentscheidung als „offensichtlich unbegründet“ nach § 30 AsylG ist für Betroffene mit erheblichen verfahrensrechtlichen Konsequenzen verbunden – verkürzte Fristen, eingeschränkte Rechtsmittel und ein erhöhter Druck im Eilverfahren. Die Vorschrift besteht seit vielen Jahren, wurde aber durch das "Rückführungsverbesserungsgesetz" 2024 in Anwendungsbereich und im Prüfungsmaßstab spürbar verändert - und in der Anwendung ausgeweitet. Yunus Ziyal (Rechtsanwalt) |
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06.05.2026 |
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GEAS: Allgemeine Einführung und Grundlagen der Reform
Im Sommer 2026 endet die zweijährige Übergangsfrist für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dann müssen alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, die neuen Rechtsakte vollständig umsetzen. Die Reform markiert einen tiefgreifenden Wandel der europäischen Asylpolitik und steht für eine stärkere Ausrichtung auf Kontrolle, Steuerung und Externalisierung von Migration, mit weitreichenden Konsequenzen für die Rechte Schutzsuchender.
Das Seminar bietet eine kompakte Einführung in das GEAS und ordnet dessen aktuelle Neuausrichtung politisch und rechtlich ein. Nach einer kurzen Kontextualisierung und Darstellung der rechtlichen Grundlagen wird ein Blick auf das bisherige GEAS sowie den Reformprozess der vergangenen Jahre geworfen. Im Fokus stehen anschließend die neuen GEAS-Rechtsakte, ihre zentralen Inhalte sowie weitere aktuelle Reformpläne auf europäischer Ebene. Abschließend wird ein kurzer Überblick über den Umsetzungsprozess in Deutschland gegeben. Wiebke Judith |
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07.05.2026 |
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Das neue GEAS - sozialrechtliche Anknüpfungspunkte
In der Veranstaltung werden wir uns zunächst einen Überblick über die sozialrechtlichen Normen in den Regelungswerken des neuen GEAS verschaffen. Dabei wird auch auf die maßgeblichen Änderungen eingegangen werden. Hier wird der Blick insbesondere darauf gerichtet sein, welche Argumentationsmöglichkeiten sich im sozialrechtlichen Verfahren aus den Vorschriften ergeben und an welchen Stellen, die Vorschriften selbst kritisch zu betrachten und ggf. einer europa- und verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen sein werden. Leonie Därr |
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13.05.2026 |
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GEAS: Freiheitsbeschränkung/ Haft
Haft und Freiheitsbeschränkungen sind zentrale Schlagworte in der Debatte um das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Die Reform weitet die Möglichkeiten freiheitsentziehender und freiheitsbeschränkender Maßnahmen deutlich aus, was insbesondere die Inhaftierung von Kindern zu einem stark umstrittenen Thema macht. Zugleich nehmen Formen faktischen Freiheitsentzugs ohne formelle Haft – also de facto Haft – zu. Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen Freiheitsbeschränkung und Haft nicht immer trennscharf. |
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20.05.2026 |
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GEAS: Konzepte des sicheren Staats im reformierten GEAS (Art. 57 bis 64 VerfahrensVO)
Konzepte des sicheren Dritt- und Herkunftsstaats ermöglichen die Ablehnung von Asylanträgen als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet und beschränken damit die Rechte von Schutzsuchenden. Durch die GEAS-Reform werden diese Konzepte zulasten von Schutzsuchenden ausgeweitet. Die Fortbildung gibt einen Überblick über die Verschärfungen und zeigt Möglichkeiten auf, wie damit aus anwaltlicher Sicht bei der Durchsetzung der Rechte von Schutzsuchenden umgegangen werden kann. Die Fortbildung richtet sich an Kolleg*innen, die bereits auf dem Gebiet des Migrationsrechts tätig sind; entsprechende Kenntnisse werden vorausgesetzt. Christoph Tometten |
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21.05.2026 |
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GEAS: Das Anpassungsgesetz
Die neuen EU-Verordnungen machen eine Fülle von Anpassungen im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht erforderlich.
Diese Fortbildung gibt einen Überblick über die zentralen Änderungen. Heiko Habbe |
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